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Allgäu

Naturdenkmal Nr. 65/48 "Feuchtgebiet nördlich Hofs" 

Beschreibung

Die drei Feuchtgebiete werden wegen ihrer engen Nachbarschaft zu einem Naturdenkmal zusammengefasst.
Das Feuchtgebiet 1519 ist eine Hagvernässung, im oberen Teil recht trocken und als Weide genutzt, im unteren Bereich nass und als Hochstauden-Streuwiese und Großseggenflur ausgeprägt.
Das Feuchtgebiet 1520 ist eine kleine Streuwiesenfläche mit Flachmoorcharakter.
Das Feuchtgebiet 1522 enthält Flachmoor-Sukzessionen aus Quellfluren, Zwischenmoorbildungen und sogar Hochmoorbulte auf ehemaligen Torfstichen, Gräben und Weidenbüsche.

Besonders schützenswert sind:

  • Die Kombination einander ähnlicher und doch verschiedener Kleinbiotope auf engem Raum als Beispiel einer Biotopvernetzung im Tal der Hofser Ach, als Ausgleichsflächen für die Intensivnutzung der Tal-Aue und als Wasserrückhaltegebiete
  • Die Feuchtgebiete als Nahrungs-, Brut- und Rückzugsraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten, hier zum Beispiel als Nahrungsbiotop während des Durchzugs der in Baden-Württemberg von Aussterben bedrohten Sumpfschnepfe:
  • Bekassine (Gallinago gallinago)
  • Die Torfschichten und Hochmoorbildungen außerhalb der Jungendmoräne
  • Die Zwischen- und Flachmoorbildungen als natürliche Sukzession von Quellfluren mit einer artenreichen Flora und Fauna: Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)
    Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris)
    Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis)
    Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata)
    Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopea)
    Trollblume (Trollius europaeus)
    Kriech-Weide (Salix repens)
    Fieberklee (Menyanthes trifoliata)
    Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium)
    Davall-Segge (Carex davalliana)
    Große Pechlibelle (Ischnura elegans)
    Violetter Silberfalter (Brenthis ino)
    Brauner Waldvogel (Aphantopus hyperantus)

Gefährdung

Alle drei Teilgebiete sind bedroht durch Beweidung, Düngereintrag und Entwässerung. Sie müssen zur Weidezeit abgezäunt werden und brauchen eine Spätmahd als jährliche Pflegemaßnahme, die erst zum Teil durch Pflegevertrag gesichert ist.

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