Die Entsorgung des anfallenden Abfalls ist aufgrund gesetzlicher Regelungen sichergestellt.
Innerhalb des Planungsgebiets werden Wertstoff- und Restmüllbehälter für die ordnungsgemäße Entsorgung aufgestellt. Um den Entscheidungsspielraum der zukünftigen Gestaltung nicht einzuschränken wird auf die Festsetzung standortgenauer Flächen verzichtet.
Innerhalb des Planungsgebiets werden Wertstoff- und Restmüllbehälter für die ordnungsgemäße Entsorgung aufgestellt. Um den Entscheidungsspielraum der zukünftigen Gestaltung nicht einzuschränken wird auf die Festsetzung standortgenauer Flächen verzichtet.