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Allgäu

Am 22. Juli 2020 wurde im Landtag des Landes Baden-Württemberg das sogenannte Biodiversitätsstärkungsgesetz verabschiedet. Ausschlaggebend hierfür war das im Jahr 2019 durchgeführte Volksbegehren „Rettet die Bienen“.

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz beinhaltet Regelungen unter anderem

  • zur Reduzierung/zum Verbot von Pestiziden in der Landwirtschaft und Privatgärten,
  • zum Ausbau des ökologischen Landbaus im Land,
  • zur Erhöhung der Biodiversität durch Schaffung von Refugialflächen,
  • zu insektenfreundliche Beleuchtungsanlagen und Gartenanlagen,
  • zum Erhalt von Streuobstbeständen mit einer Mindestfläche von 1.500 m² und
  • zum Auf- und Ausbau eines landesweiten funktionalen Biotopverbundes.

Insbesondere der Auf- und Ausbau des landesweiten funktionalen Biotopverbund steht hierbei im Mittelpunkt. Dabei hat sich die Landesregierung das politische Ziel gesetzt, den Biotopverbund bis 2030 auf 15 % der Offenlandfläche des Landes zu etablieren (Eigenverpflichtung des Landes). Das dies gelingen kann, wurden die Kommunen dazu verpflichtet, einen Biotopverbundplan zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.

Doch welches Ziel verfolgt ein kommunaler Biotopverbundplan? In der freien Landschaft sowie in den Wäldern sind bereits eine Vielzahl an Biotopflächen erfasst und gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG BW) geschützt. Hierunter zählen insbesondere Feldhecken/Feldgehölze, Feuchtwiesen, Moorflächen, naturnahe Gewässer und ihre begleitenden Gehölze sowie seit kurzer Zeit auch zusammenhängende Streuobstwiesen. Die kartierten Biotope weisen einen hohen naturschutzfachlichen Wert als Lebensraum für unter anderem streng geschützte Arten auf. Doch isolierte einzelne Biotope können wichtige Funktion nur eingeschränkt oder gar nicht erfüllen, da der Austausch der Arten zu anderen Populationen fehlt. Insbesondere für weniger mobile Arten ist es schwierig, größere Entfernungen zwischen den Biotopflächen zu überwinden. An dieser Stelle soll der Biotopverbundplan eingreifen. Um eine bessere Vernetzung der bestehenden Biotopflächen herzustellen, sind geeignete Flächen dazwischen auszumachen und entsprechende Maßnahmen zu planen, welche als Trittsteinbiotope zwischen den einzelnen Kernflächen fungieren können. Damit soll wieder eine Durchwanderbarkeit der Kulturlandschaft sowie ein Austausch der Populationen ermöglicht werden.

Die Stadt Leutkirch sowie die Gemeinden Aichstetten und Aitrach haben sich dazu entschlossen, eine gemeinsame Biotopverbundplanung für das Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch-Aichstetten-Aitrach zu erstellen. Mit der fachlichen Begleitung und Ausarbeitung des Biotopverbundplanes wurde die Sieber Consult GmbH beauftragt.

Unter diesem Link können die aktuellen Karten eingesehen werden:

Karten Biotopverbund

Am 22.11.2022 fand im Leutkircher Bocksaal eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Biotopverbundplanung statt. Die beiden Präsentationen aus der Veranstaltung:

"Landesweiter funktionaler Biotopverbund", Tanja Westernacher, Biotopverbundmanagerin beim Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg

"Biotopverbundplanung Leutkirch, Aichstetten, Aitrach", Matthias Heumos, Landschaftsplaner beim beauftragten Büro Sieber Consult

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