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Allgäu

Naturdenkmal Nr. 65/09b "Streuwiese nördlich Lauben"

Beschreibung

Bach Nr. 4 verbindet diese Streuwiese mit den Quellaufbrüchen der „ Laubener Brunnen“. Sie liegt zwischen diesem Hauptentwässerungsgraben und der Aufforstung. Ihre Flach- und Zwischenmooranteile sind umgeben von Hochstauden und Röhricht an Waldrand und Graben. Auf Höhe dieser Streuwiese ist der Bach Nr. 4 so stark mit Wasserhahnenfuß bewachsen, dass sein Blütenteppich die Wasserfläche deckt.

Besonders schützenswert sind:

  • Das Flachmoor als Relikt einer ehemals großflächigen Landschaftsform und als Teil eines Großen Biotopverbunds entlang von Wurzacher Ach und Aitrach
  • Die Retentionsfähigkeit am Rand eines sehr quelligen Gebietes, das den Wasserhaushalt im Aitrachtal nachhaltig beeinflusst
  • Das Vorkommen zweier besonders seltener, hochgradig bedrohter Pflanzenarten:                                                                                           Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe)
    Torf-Glanzkraut (Liparis loeselii)
  • Weitere im Gebiet gefundene, seltene und geschützte Pflanzen- und Tierarten:
    Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis)
    Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata)
    Großes Zweiblatt (Listera ovata)
    Zweiblättrige Waldhyazinthe (Platanthera biofolia)
    Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris)
    Schwalbenwurz-Enzian (Gentiana asclepiadea)
    Floh-Segge (Carex pulicaris)
    Davall-Segge (Carex davalliana)
    Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium)
    Alpenhaargras (Trichophorum alpinum)
    Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens)
    Braune Mosaikjungfer (Aeshna grandis)
    Hufeisen-Azurjungfer (Coenagrion puella)
    Große Pechlibelle (Ischnura elegans)
    Schwarzbrauner Bläuling (Eumedonia eumedon)
    Violetter Silberfalter (Brenthis ino)
    Rundaugen-Mohrenfalter (Erebia medusa)
    Ockergelber Dickkopffalter (Ochlodes venatus)
    Braunfleckiger Perlmutterfalter (Clossiana selene)
    Hauhechel-Bläuling (Polyommatus icarus)

Gefährdung

Das Biotop ist gefährdet durch Düngereintrag. Seine Spätmahd ist wegen der Spätblühenden Enzianarten auf 1. Oktober sichergestellt worden. Bei einer Räumung des Baches Nr. 4 darf der Aushub nicht auf dieser Fläche sondern nur auf der nördlich gegenüberliegenden Fläche aufgebracht werden, damit keine weitere Düngung erfolgt.

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