Das Verfahren zur Änderung der Flächennutzungspläne und die parallel verlaufenden Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne dienen, unter Beachtung des Grundsatzes einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens.
In der Zeit vom 28.01.2011 bis 28.02.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Am 15.09.2011 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans vom zuständigen Gremium gebilligt und beschlossen, diesen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans, seine Erläuterungen und der dazugehörige Umweltbericht mit anliegenden Fachgutachten, sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts konnten in der Zeit von Montag, 26.09.2011 bis Mittwoch, 26.10.2011 im Stadtbauamt Leutkirch, Spitalgasse 1, Zimmer 4 während der Dienststunden eingesehen werden. Dabei hatte jedermann das Recht, Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
In seiner Sitzung vom 15.12.2011 hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch - Aitrach -Aichstetten die Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt. Die Änderung wurde durch das Regierungspräsidium Tübingen am 29.03.2012 genehmigt. Mit der amtlichen Bekanntmachung am 28.04.2012 ist die Änderung wirksam geworden.
In der Zeit vom 28.01.2011 bis 28.02.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Am 15.09.2011 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen, diesen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans, seine Erläuterungen und der dazugehörige Umweltbericht mit anliegenden Fachgutachten, sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts konnten in der Zeit von Montag, 26.09.2011 bis Mittwoch, 26.10.2011 im Rathaus Altusried während der Dienststunden eingesehen werden. Dabei hatte jedermann das Recht, Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
In seiner Sitzung vom 15.12.2011 hat der Gemeinderat des Marktes Altusried die Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt. Das Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen hat am 17.04.2012 die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans erteilt. Mit der amtlichen Bekanntmachung am 04.05.2012 ist die Änderung wirksam geworden.
Leutkirch:
Der Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch - Aitrach - Aichstetten, der für die Flächennutzungsplanung im Bereich Leutkirch zuständig ist, hat am 11.11.2009 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gefasst.In der Zeit vom 28.01.2011 bis 28.02.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Am 15.09.2011 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans vom zuständigen Gremium gebilligt und beschlossen, diesen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans, seine Erläuterungen und der dazugehörige Umweltbericht mit anliegenden Fachgutachten, sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts konnten in der Zeit von Montag, 26.09.2011 bis Mittwoch, 26.10.2011 im Stadtbauamt Leutkirch, Spitalgasse 1, Zimmer 4 während der Dienststunden eingesehen werden. Dabei hatte jedermann das Recht, Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
In seiner Sitzung vom 15.12.2011 hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch - Aitrach -Aichstetten die Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt. Die Änderung wurde durch das Regierungspräsidium Tübingen am 29.03.2012 genehmigt. Mit der amtlichen Bekanntmachung am 28.04.2012 ist die Änderung wirksam geworden.
Altusried:
Der Marktgemeinderat der Gemeinde Altusried, hat am 12.11.2009 die Änderung des Flächennutzungsplans in seinem Zuständigkeitsbereich beschlossen.In der Zeit vom 28.01.2011 bis 28.02.2011 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Am 15.09.2011 wurde der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans vom Gemeinderat gebilligt und beschlossen, diesen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans, seine Erläuterungen und der dazugehörige Umweltbericht mit anliegenden Fachgutachten, sowie eine allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts konnten in der Zeit von Montag, 26.09.2011 bis Mittwoch, 26.10.2011 im Rathaus Altusried während der Dienststunden eingesehen werden. Dabei hatte jedermann das Recht, Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
In seiner Sitzung vom 15.12.2011 hat der Gemeinderat des Marktes Altusried die Änderung des Flächennutzungsplans festgestellt. Das Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen hat am 17.04.2012 die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans erteilt. Mit der amtlichen Bekanntmachung am 04.05.2012 ist die Änderung wirksam geworden.