Unterlagen und Informationen zu den durch Europarecht geschützten Natura 2000-Gebieten auf der Fläche der Stadt Leutkirch:
Managementplan für das FFH-Gebiet "Aitrach, Ach und Dürrenbach"
Monitoring in den FFH.Gebieten in den Jahren 2014 bis 2016
Managementplan für das FFH- und das Vogelschutzgebiet "Adelegg"
Managementplan für das FFH-Gebiet "Feuchtgebietskomplexe nördl. Isny"
Die Verbreitung von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren aber auch ihre Gefährdung kennen keine politischen Grenzen. Der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene ist daher unbedingt notwendig. Die Staaten der Europäischen Union haben sich aus diesem Grund mit der Naturschutzkonzeption Natura 2000 die Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit die Bewahrung des Naturerbes in Europa für zukünftige Generationen zum Ziel gesetzt.
Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) aus dem Jahr 1992. Die Staaten der Europäischen Union haben sich damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete beschlossen. Nach Vorgaben der beiden Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat daher Gebiete benennen, die für die langfristige Erhaltung von wildlebenden Vogelarten bzw. von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten wichtig sind. In Deutschland sind dafür die Bundesländer zuständig. Baden-Württemberg hat Ende 2007 seine Gebietsmeldungen an die EU abgeschlossen. Aktualisierungen bzgl. der Natura 2000-Gebiete erfolgen durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).