Anlass der Lärmaktionsplanung
Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist die Folge der steigenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Straße.Die bedeutendste Belastungsquelle ist der Straßenverkehrslärm. Nach aktuellen Umfragen fühlen sich hierdurch 59 % der Bevölkerung belästigt, darunter 12 % äußerst und 4 % stark belästigt.
Neben den hohen Gesundheitsrisiken für die betroffenen Menschen entsteht hierdurch auch ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden.
Auf diese Entwicklungen hat die Europäische Union reagiert. Mit der Umgebungslärmrichtlinie, die am 25. Juni 2002 in Kraft getreten ist, hat sie ein rechtliches Instrument zur Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Ziel der Richtlinie ist es, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Die Umgebungslärmrichtlinie wurde im Bundesimmissionsschutz-Gesetz und weiteren untergesetzlichen Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt.In Baden-Württemberg hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Jahr 2008 für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen ab 16.400 KfZ/24 h die strategischen Lärmkarten erstellt (1. Stufe); die Straßen ab 8.200 KfZ/24 h mussten bis Mitte 30.06.2012 kartiert werden (2. Stufe). Die amtlichen Kartierungsergebnisse lagen jedoch erst im Januar 2013 vor.
In Baden-Württemberg sind die Gemeinden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig. In der aktuell anstehenden 2. Stufe müssen sie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen Lärmaktionspläne aufstellen. Nach dem Rundschreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 11.10.2013 sind Lärmaktionspläne für alle kartierten Gebiete aufzustellen, in denen Betroffene von Lärmbelastungen über 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) Lnight ausgewiesen sind.
Interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis Ravensburg
Im Landkreis Ravensburg sind zahlreiche Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.Durch eine interkommunale Zusammenarbeit können Synergieeffekte genutzt, Ressourcen gebündelt und Kosten verringert werden.Insbesondere können die Vor- und Nachteile von verkehrslenkenden und verkehrsbeschränkenden Lärmminderungsmaßnahmen aus den einzelnen kommunalen Lärmaktionsplänen gemeinsam analysiert und abgewogen werden, um ein regionales Optimum an Lärmminderung zu erreichen.
Die Stadt Leutkirch nimmt an dieser interkommunalen Zusammenarbeit teil.
Situation In Leutkirch
Das Gebiet der Großen Kreisstadt Leutkirch ist vor allem durch den Straßenlärm entlang vieler klassifizierter Straßen betroffen.Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2016 den Lärmaktionsplan beschlossen. Die Verwaltung wird die Maßnahmen - soweit sie in ihrem Einfluss- und Zuständigkeitsbereich liegen - im Rahmen der finanziellen Maßnahmen umsetzen.
Zum Herunterladen:
- Auswertung der während der förmlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen (PDF | 0,7 MB)
- Bericht Stand 25.11.2016 (PDF | 1,8 MB)
- Modellabschätzung verkehrsverlagernder Maßnahmen im Rahmen kommunaler Lärmaktionspläne (PDF | 2,3 MB)
- Rasterlärmkarte für den Zeitbereich Tag + Abend + Nacht / nördliches Stadtgebiet (PDF | 3,5 MB)
- Rasterlärmkarte für den Zeitbereich Tag + Abend + Nacht /südliches Stadtgebiet (PDF | 2,6 MB)
- Rasterlärmkarte für den Zeitbereich Nacht / nördliches Stadtgebiet (PDF | 3,2 MB)
- Rasterlärmkarte für den Zeitbereich Nacht / südliches Stadtgebiet (PDF | 2,4 MB)
- Gebäudelärmkarte für den Zeitbereich Tag + Abend + Nacht / nördliches Stadtgebiet (PDF | 4,0 MB)
- Gebäudelärmkarte für den Zeitbereich Tag + Abend + Nacht / südliches Stadtgebiet (PDF | 2,9 MB)
- Gebäudelärmkarte für den Zeitbereich Nacht / nördliches Stadtgebiet (PDF | 3,9 MB)
- Gebäudelärmkarte für den Zeitbereich Nacht / südliches Stadtgebiet (PDF | 3,0 MB)
- Differenzkarte ohne/mit 30/70 km/h für den Zeitbereich Tag + Abend + Nacht (PDF | 5,5 MB)
- Differenzkarte ohne/mit 30/70 km/h für den Zeitbereich Nacht (PDF | 5,5 MB)
- Differenzkarte ohne/mit Südumfahrung für den Zeitbereich Tag + Abend + Nacht (PDF | 5,6 MB)
- Differenzkarte ohne/mit Südumfahrung für den Zeitbereich Nacht (PDF | 5,6 MB)