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Allgäu

Flächenhafte Naturdenkmale

Durch ihre besondere Schönheit, Eigenart oder Seltenheit herausragende Erscheinungsformen der Natur, können als Naturdenkmäler geschützt werden. Hinzu kommen ökologische, wissenschaftliche, geschichtliche oder auch volks- und heimatkundliche Gründe. In Baden-Württemberg können darüber hinaus "flächenhafte Naturdenkmale" zur Sicherung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten für Tiere und Pflanzen ausgewiesen werden.

Naturdenkmale werden nach § 23 Naturschutzgesetz Baden Württemberg (NatSchG) von den Landratsämtern ausgewiesen. Die Ausweisung der flächenhaften Naturdenkmale im Bereich von Leutkirch erfolgte durch das Landratsamt Ravensburg, Untere Naturschutzbehörde per Rechtsverordnung vom 30. Juni 1989.

Hier gelangen Sie zu den flächenhaften Naturdenkmalen in den einzelnen Gemarkungen von Leutkirch:

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