Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Programm) - Schwerpunkt Arbeiten
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die z.B. mit Verlagerungs- oder Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen, können Zuschüsse bis zu maximal 250.000 Euro beantragen. Die Fördersätze betragen zwischen 15 % und 20 %. Insbesondere werden Projekte zur Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, wie zum Beispiel die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in Gewerbegebiete, gefördert. Die Förderung erstreckt sich auf Investitionen für Gebäude, Maschinen und Betriebseinrichtungen. Der Grundstückserwerb wird nicht gefördert.
Besonders betont wird die ökologische Komponente des ELR. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz, die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen zu einem Fördervorrang.
Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle und seine Mitarbeiter beraten interessierte Unternehmen und stellen für sie Anträge zur Aufnahme in das Förderprogramm. So erhielten in vergangenen zehn Jahren 13 Leutkircher Firmen für Investitionen von ca. 23 Millionen Euro Zuschüsse in Höhe von ca. 2,05 Millionen Euro.
ELR-Programm 2023
Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu hat im Februar 2023 einen Antrag im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in der dort angesiedelten Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" für einen Leutkircher Betrieb gestellt. Im Juni 2023 bewilligte das Regierungspräsidium Zuschüsse in Höhe von 400.000 €.
ELR-Programm 2024
Firmen, die sich für das ELR-Programm 2024 interessieren, können sich mit Herrn Florian Rigal in Verbindung setzen. Die Frist zur Antragsstellung bei der Stadtverwaltung endet am 01. September 2023.
Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich. Ausgaben, die vor der Entscheidung über die Bewilligung des Regierungspräsidiums und vor der Entscheidung der L-Bank (voraussichtlich Frühjahr 2024) getätigt werden, können nicht bezuschusst werden.
Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind - wie bisher - nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z. B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Wir weisen darauf hin, dass bei der Projektauswahl baureife Vorhaben bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen, den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z. B. genehmigte oder genehmigungsfähige Bauplanung, eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie detaillierte Kostenschätzung) nachzuweisen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg und der L-Bank und hier zum Herunterladen: