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Allgäu

Förderprogramme

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR-Programm) - Schwerpunkt Arbeiten

ELR-LogoKleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die z.B. mit Verlagerungs- oder Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen, können Zuschüsse bis zu maximal 250.000 Euro beantragen. Die Fördersätze betragen zwischen 15 % und 20 %. Insbesondere werden Projekte zur Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, wie zum Beispiel die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in Gewerbegebiete, gefördert. Die Förderung erstreckt sich auf Investitionen für Gebäude, Maschinen und Betriebseinrichtungen. Der Grundstückserwerb wird nicht gefördert.

Besonders betont wird die ökologische Komponente des ELR. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen führen der rationelle Energieeinsatz, die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie die Anwendung umweltfreundlicher Bauweisen zu einem Fördervorrang.

Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle und seine Mitarbeiter beraten interessierte Unternehmen und stellen für sie Anträge zur Aufnahme in das Förderprogramm. So erhielten in vergangenen zehn Jahren 13 Leutkircher Firmen für Investitionen von ca. 23 Millionen Euro Zuschüsse in Höhe von ca. 2,05 Millionen Euro.

ELR-Programm 2024

Derzeit läuft das ELR Programm 2024: Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu hat im September 2023 zwei Anträge im Förderschwerpunkt "Arbeiten" für zwei Leutkircher Betriebe gestellt. Mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen ist im Frühjahr 2024 zu rechnen.

ELR-Programm 2025

Firmen, die sich für das ELR-Programm 2025 interessieren (Antragsstellung ab Programmausschreibung voraussichtlich Mitte 2024, spätester Abgabetermin etwa Mitte September 2024), können sich mit Herrn Florian Rigal in Verbindung setzen.

Eine ELR-Förderung scheidet aus, wenn für das Vorhaben andere Fördermittel des Landes Baden-Württemberg beantragt wurden. Eine Kombination mit den speziellen Energiesparprogrammen ist jedoch möglich. Ausgaben, die vor der Entscheidung über die Bewilligung des Regierungspräsidiums und vor der Entscheidung der L-Bank (voraussichtlich Frühjahr 2025) getätigt werden, können nicht bezuschusst werden.

Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z. B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Projektauswahl baureife Vorhaben bevorzugt werden. Es wird deshalb empfohlen, den Planungsstand durch geeignete Unterlagen (z. B. genehmigte oder genehmigungsfähige Bauplanung, eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie detaillierte Kostenschätzung) nachzuweisen. 

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg und der L-Bank und hier zum Herunterladen:

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