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Allgäu
Spatenstich Center Parcs

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise wie innerhalb des Gebiets gebaut werden kann.

Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.

Da es sich bei dem Ferienpark Allgäu um ein grenzüberschreitendes Projekt handelt, werden zwei Bebauungspläne aufgestellt.
Bebauungsplan

Leutkirch:

Der Gemeinderat hat  am 19.11.2009 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst.

Am 17.12.2012 wurde im Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu der Satzungsbeschluss gefasst. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Ferienparks Allgäu erfüllt.

Bebauungsplan_Leutkirch

Weitere Informationen zum Bebauungsplan
 

Altusried:

Der Marktgemeinderat der Gemeinde Altusried, hat am 12.11.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans in seinem Zuständigkeitsbereich beschlossen. Am 13.12.2012 wurde durch den Gemeinderat des Marktes Altusried der Satzungsbeschluss gefasst. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Ferienparks auf bayerischer Seite erfüllt.

Bebauungsplan_Altursried


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