Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise wie innerhalb des Gebiets gebaut werden kann.
Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Da es sich bei dem Ferienpark Allgäu um ein grenzüberschreitendes Projekt handelt, werden zwei Bebauungspläne aufgestellt.
Am 17.12.2012 wurde im Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu der Satzungsbeschluss gefasst. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Ferienparks Allgäu erfüllt.
Weitere Informationen zum Bebauungsplan
Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Da es sich bei dem Ferienpark Allgäu um ein grenzüberschreitendes Projekt handelt, werden zwei Bebauungspläne aufgestellt.
Leutkirch:
Der Gemeinderat hat am 19.11.2009 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst.Am 17.12.2012 wurde im Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu der Satzungsbeschluss gefasst. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Ferienparks Allgäu erfüllt.
Weitere Informationen zum Bebauungsplan