Der Haushaltsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern. Basis des Haushaltes sind im NKHR die Produkte. Alle Werte und Informationen, die im kameralen Haushalt teilweise in verschiedenen Unterabschnitten abgebildet wurden, werden jetzt produktbezogen zusammengeführt.
Der Haushaltsplan der Stadt Leutkirch ist produktorientiert gegliedert und in fünf Teilhaushalte aufgeteilt. Diese Teilhaushalte werden in Budgets, Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte unterteilt.
Der Haushaltsplan besteht gem. § 1 Abs. 1 GemHVO aus:
- Gesamthaushalt (untergliedert in Gesamt-Ergebnishaushalt und Gesamt-Finanzhaushalt)
- Haushaltsquerschnitt
- Teilhaushalte
- Stellenplan (unverändert)
- Finanzplan mit Investitionsprogramm (§ 85 GemO, § 9 GemHVO)
Im Haushaltsquerschnitt werden die Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) sowie Ein- und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen (Finanzhaushalt) nach Teilhaushalten und Produktgruppen dargestellt. Er bildet auch den Nettoressourcenbedarf/-überschuss ab.
Nach § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in mehrere Teilhaushalte zu gliedern. Diese Teilhaushalte entsprechen der bisherigen Gliederung der Kameralistik nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne.
Gliederung
Bei der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu sieht die Gliederung in Teilhaushalte folgendermaßen aus:
Jeder der fünf Teilhaushalte umfasst einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt wie auch einen Investitionsplan und bildet mindestens ein Budget (Bewirtschaftungseinheit).
Mit dem Haushaltsplan werden auch die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserbeseitigung erstellt.
Zum Herunterladen
Doppelhaushalt 2026 / 2027
- Haushaltsplan und Wirtschaftspläne 2026-2027 (PDF | 16 MB)
Haushalt 2025
- Haushalt 2025 (PDF | 8,5 MB)
- Flyer zum Haushaltsplan (PDF | 200 KB)
Eröffnungsbilanz 2020
- Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 (PDF | 1,5 MB)