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Regenwasserbehandlung

RegenwasserbehandlungGemäß § 3 des Wassergesetzes Baden-Württemberg soll Niederschlagswasser durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigt werden, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist.

Der Untergrund des Bebauungsplangebiets ermöglicht eine dezentrale Regenwasserableitung und Regenwasserbehandlung mit anschließender Versickerung über bewachsenen Oberboden.

Anfallendes Regenwasser aller Dächer und Wege wird in die künstlichen Wasserflächen abgeleitet bzw. auf dem Gelände versickert. Teilweise wird es zur Bewässerung der tropischen Bepflanzung in Aqua Mundo / Market Dome herangezogen.

Regenwasser der Erschließungsstraßen wird unmittelbar in seitlichen Mulden versickert. Regenwasser der Hauptzufahrtsstraße wird in einer Kanalisation gesammelt, in einer Absetzstufe zentral behandelt und anschließend einer Versickerung zugeführt.
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