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Allgäu

Wohnbauflächen

Die Stadt Leutkirch im Allgäu bietet laufend attraktive Wohnbauplätze in der Kernstadt und in verschiedenen Ortschaften an. Aktuell sind keine Bewerbungen  möglich.

Bewerbungen um Wohnbauplätze

Aktuelle Baugebiete:

Kernstadt Leutkirch ("Ströhlerweg")

Vom 20.02. bis 26.03.2024 lief das Bewerbungsverfahren, 1. Runde, für 8 städtische EFH- und 2 DHH-Bauplätze im Baugebiet "Ströhlerweg", am westlichen Rand der Kernstadt. Jetzt läuft das Verfahren zur Zuteilung der Bauplätze. AKTUELL SIND KEINE NEUEN BEWERBUNGEN MEHR MÖGLICH. Ein Zeitplan für den Beginn einer 2. Vergaberunde steht noch nicht fest.

Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, die Erschließungsarbeiten sind weitestgehend beendet. Das Gebiet ist an die Fernwärme angeschlossen.

Friesenhofen ("Hinznanger Straße" - westlicher Abschnitt)

Das Baugebiet wurde 2019/2020 erschlossen, die meisten Bauplätze sind nach Abschluss von 2 Vergaberunden verkauft. Aktuell sind keine Bewerbungen möglich. Einen Zeitplan für die Ausschreibung weiterer Plätze (3. Runde) gibt es noch nicht.

Diepoldshofen ("Wittum II")

In Diepoldshofen wurde 2022 am östlichen Ortsrand ein neues Wohnbaugebiet erschlossen. Das Bewerbungsverfahrens, 1. Runde, für einen Teil der EFH-Bauplätze ist abgeschlossen. Aktuell sind keine Bewerbungen möglich. Einen Zeitplan für die Ausschreibung weiterer Plätze (2. Runde) gibt es noch nicht.

Adrazhofen ("Bergschmid")

In Adrazhofen wird voraussichtlich ab 2024/2025 am südwestlichen Ortsrand ein neues Wohnbaugebiet erschlossen. Der Gemeinderat hat am 20.09.2021 beschlossen, dass für das Bebauungsplanverfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch beginnt.

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Einfamilienhaus- und DHH-Bauplätze

Die Bauplatzvergaben für die städtischen Wohnbauplätze erfolgen nach den "Richtlinien und Kriterien der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken", die der Gemeinderat am 05.02.2024 neu beschlossen hat.

Richtlinien und Kriterien der Stadt Leutkirch für die Vergabe von Wohnbauplätzen - Stand 05.02.2024  (PDF 290 KB)

Der gesamte Prozess der Vermarktung der zur Selbstbewohnung angebotenen Einzelhaus- und DHH-Bauplätze wickelt die Stadt Leutkirch ausschließlich über die Plattform BAUPILOT ab: Für die Wohnbauplätze am Ströhlerweg, in Friesenhofen, Diepoldshofen und Adrazhofen sowie für später geplante neue Baugebiete der Stadt Leutkirch ist es möglich, sich unverbindlich über BAUPILOT in eine INTERESSENTENLISTE einzutragen. Dieser Personenkreis wird per E-Mail informiert, sobald es konkrete Planungen und Beschlüsse gibt und ein neues Bewerbungsverfahren startet. Interessenten für Geschosswohnungsbau (Investoren/Bauträger) können sich bei Interesse direkt bei der Stadt Leutkirch, Frau Natterer melden, sie werden dann vorgemerkt (Vergabeprozess läuft nicht über BAUPILOT).

Eigentums-, Miet- und Sozialwohnungen "Öschweg II" und "Friesenhofen Hinznanger Straße"

Interessenten für Miet- und Eigentumswohnungen, die in den Baugebieten "Öschweg II" und "Friesenhofen Hinznanger Straße" derzeit entstehen bzw. bereits gebaut sind (auch sozialer Wohnungsbau), können sich gerne bei Frau Marion Natterer melden, dann werden sie informiert, wer der jeweilige Bauträger ist. Bei diesem können Interessenten dann Informationen über sein Vorhaben einholen und sich eventuell direkt um eine Wohnung bewerben.

Geschosswohnungsbau (Investoren/Bauträger)

Städtische Grundstücke für Mehrfamilienhäuser (Geschosswohnungsbau) werden nicht über BAUPILOT vermarktet, sondern in einem gesonderten Auswahlverfahren vergeben. Interessenten können sich direkt per E-Mail bei Frau Marion Natterer melden (bitte angeben, ob für alle zukünftigen Baugebiete oder nur für bestimmte Teilorte bzw. die Kernstadt Interesse besteht). Hier wird eine gesonderte Vormerkliste für Investoren/Bauträger für Mehrfamilienhäuser geführt. Die Bewerber werden informiert, wenn es Neuigkeiten zu einer öffentlichen Ausschreibung gibt.

Energetische Maßnahmen

Der Leutkircher Gemeinderat hat ab 2019 für städtische Wohnbauplätze in folgenden Baugebieten die Umsetzung und Förderung energetischer Maßnahmen beim Hausbau beschlossen:
  • Baugebiet Öschweg II
  • Baugebiet Gebrazhofen Obstwiesen - 2. Bauabschnitt
  • Baugebiet Friesenhofen Hinznanger Straße - westlicher Teil
  • Baugebiet Diepoldshofen Wittum II
Mit dem Bau eines Hauses wird auf Jahrzehnte hinaus der Energieverbrauch festgelegt. Gerade im Gebäudebestand können effektiv Maßnahmen ergriffen werden, mit denen der Energieverbrauch reduziert, CO2-Emissionen verringert und damit ein Beitrag zur Begrenzung des Anstiegs der Erdtemperatur geleistet werden kann. Die Stadt Leutkirch ist seit vielen Jahren im Klimaschutz aktiv und möchte nun einwirken, dass bei Neubauten energetische Aspekte vermehrt beachtet werden. Für die Bauherren sind unter Umständen etwas höhere Aufwendungen verbunden, im Gegenzug können mit den umgesetzten energetischen Maßnahmen aber über viele Jahre Kosten eingespart werden.

Über zwei Stufen soll die verstärkte Umsetzung energetischer Maßnahmen bei EFH-, DHH- und Kettenhaus-Bauplätzen, die von der Stadt Leutkirch verkauft werden, erreicht werden:
1. Festsetzung energetischer Maßnahmen im Kaufvertrag
2. Förderung energetischer Maßnahmen über ein Bonussystem

Richtlinien: Wenn der Gemeinderat für weitere Baugebiete die Umsetzung und Förderung energetischer Maßnahmen beim Hausbau auf den städtischen Wohnbauplätzen beschließt, wird dies noch bekannt gegeben.

Bei Mehrfamilienhausplätzen erfolgt keine Bezuschussung. Überdurchschnittlich gute energetische Standards sind aber ein wichtiges Vergabekriterium für den Gemeinderat der Stadt Leutkirch. Die vom Investor geplanten energetischen Maßnahmen sind von ihm in der Bauplatzbewerbung darzulegen. Beim Erwerb des Bauplatzes wird der Käufer dann vertraglich verpflichtet, die von ihm in der Bewerbung dargestellten Maßnahmen tatsächlich umzusetzen.

Wohnungsbauförderung

Die L-Bank fördert mit verschiedenen Programmen zur Wohnungsbauförderung die Bildung von Wohneigentum. Auf diese Weise unterstützt sie Familien in Baden-Württemberg.

Wenn Sie konkrete Fragen zum Landeswohnraumförderungsprogramm der L-Bank haben, so wenden Sie sich bitte an Frau Brigitte Pohl von der Stadtverwaltung Leutkirch oder direkt an die Wohnraumförderungsstelle beim Landratsamt Ravensburg.
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