Durch die Hauptsatzung kann der Gemeinderat beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. In Leutkirch sind dies der Technische Ausschuss und der Verwaltungs-und Sozialausschuss.
Zuständigkeiten Technischer Ausschuss
Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), Versorgung und Entsorgung, Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, Verkehrswesen, Feuerlöschwesen und Zivilschutz, Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, technische Verwaltung städtischer Gebäude, Sport- Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen, Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung, Stadtsanierung und Dorfentwicklungsmaßnahmen.
Zuständigkeiten Verwaltungs- und Sozialausschuss
Personalangelegenheiten, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Finanz- und Haushaltswirtschaft einschl. Abgabenangelegenheiten, Schulangelegenheiten, Kindergartenangelegenheiten, soziale- und kulturelle Angelegenheiten, Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten, Zuchttierhaltung, Marktangelegenheiten, Verwaltung der Liegenschaften der Stadt einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide.
Beratende Ausschüsse / Arbeitskreise
Zur Vorberatung besonderer Themen bestellt der Gemeinderat beratende Ausschüsse (Arbeitskreise). Die Arbeitskreise geben dann Vorschläge an die beschließenden Ausschüsse oder den Gemeinderat.