Das Muna-Gelände ist überwiegend mit Wald bestanden.
Das Planer- und Architekten-Team hat von Anfang an den Anspruch, die Inanspruchnahme von Waldflächen soweit wie möglich zu minimieren.
Größere zusammenhängende Waldbereiche, sowie die Gewährleistung der öffentlichen und allgemeinen Zugänglichkeit / Betretbarkeit des Waldes und einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung stehen im Mittelpunkt.
Die letztlich in Anspruch genommenen Waldflächen werden nach Maßgabe der Forstverwaltungen im Verhältnis 1:1 ausgeglichen. Dies entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen forstrechtlichen Ausgleich. Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen.
Die verbleibenden Waldbestände werden entsprechend den Anforderungen der Landeswaldgesetze aber auch im Eigeninteresse des Ferienparks (Urlaub im Wald) nachhaltig gesichert. Zu diesem Zweck wurde ein Waldentwicklungskonzept erstellt.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit dem Waldabstand gelegt. Hier ist eine konsequente waldbauliche Behandlung zur Erziehung stabiler Bestände vorgesehen.
Die Realisierung des Waldentwicklungskonzepts ist Bestandteil des zweiten Realisierungsvertrags zum städtebaulichen Grundvertrag. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger die waldbaulichen Maßnahmen nach diesem Waldentwicklungskonzept durchzuführen und für die Sicherheit des Waldes durch geeignetes Personal zu sorgen.
Das Planer- und Architekten-Team hat von Anfang an den Anspruch, die Inanspruchnahme von Waldflächen soweit wie möglich zu minimieren.
Größere zusammenhängende Waldbereiche, sowie die Gewährleistung der öffentlichen und allgemeinen Zugänglichkeit / Betretbarkeit des Waldes und einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung stehen im Mittelpunkt.
Die letztlich in Anspruch genommenen Waldflächen werden nach Maßgabe der Forstverwaltungen im Verhältnis 1:1 ausgeglichen. Dies entspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen forstrechtlichen Ausgleich. Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen.
Die verbleibenden Waldbestände werden entsprechend den Anforderungen der Landeswaldgesetze aber auch im Eigeninteresse des Ferienparks (Urlaub im Wald) nachhaltig gesichert. Zu diesem Zweck wurde ein Waldentwicklungskonzept erstellt.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit dem Waldabstand gelegt. Hier ist eine konsequente waldbauliche Behandlung zur Erziehung stabiler Bestände vorgesehen.
Die Realisierung des Waldentwicklungskonzepts ist Bestandteil des zweiten Realisierungsvertrags zum städtebaulichen Grundvertrag. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger die waldbaulichen Maßnahmen nach diesem Waldentwicklungskonzept durchzuführen und für die Sicherheit des Waldes durch geeignetes Personal zu sorgen.