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Allgäu
Leutkirch von oben

Erholungsort Leutkirch im Allgäu

Seit Herbst 2023 trägt die Stadt Leutkirch im Allgäu, zusammen mit allen acht Ortschaften Diepoldshofen, Friesenhofen, Gebrazhofen, Herlazhofen, Hofs, Reichenhofen, Winterstetten und Wuchzenhofen, das Prädikat "Staatlich anerkannter Erholungsort“.

Staatlich anerkannte Erholungsorte verfügen, entsprechend der Artbezeichnung, über eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch begünstigte Lage, einen Ortscharakter sowie eine touristische Infrastruktur, die den spezifischen Belangen von Erholung und Freizeit Rechnung tragen.

Prädikatisierungsprozess:

  • 2019: Der Prozess wird von der Leutkircher Touristinfo in die Wege geleitet. Für die Beantragung war im ersten Schritt eine vereinfachte Klimaanalyse einschließlich einer Bioklimabeurteilung notwendig.
  • Ende 2020 bis Ende 2021: Messreihe des Deutschen Wetterdienstes. Das gute Resultat hat bestätigt, dass die lufthygienischen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Erholungsort im Beurteilungsgebiet von Leutkirch Kernstadt und den acht Ortschaften erfüllt waren.
  • 2022: Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen
  • Juli 2023: Tagung des Fachausschusses für die Anerkennung von Luftkur- und Erholungsorten. Der Fachausschuss sprach sich einstimmig für die Prädikatisierung von Leutkirch als Erholungsort aus.

Dieses besondere Prädikat unterstreicht nicht nur die touristische Ausrichtung von Leutkirch, sondern stärkt auch das positive Image der Stadt und ihrer Umgebung. Darüber hinaus ermöglicht diese Anerkennung eine verbesserte finanzielle Förderung für zukünftige Tourismusprojekte.

Hier gelangen Sie zur städtischen Pressemitteilung 

Alle prädikatisierten Kur- und Erholungsorte auf der Internetseite vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg







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