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Allgäu

Bebauungspläne

Wesentliches Ziel der Kommunalpolitik ist neben der ausreichenden Versorgung der Wohnbevölkerung mit Wohnraum, auch die Eigentumsbildung breiter Bevölkerungskreise.

Zur Sicherung und Stärkung der Wirtschaftsstruktur ist die Bereitstellung eines ausreichenden Angebotes an gewerblichen Flächen von besonderer kommunalpolitischer Bedeutung.

Um diese Ziele zu erreichen werden Bebauungspläne aufgestellt. Sie setzen rechtsverbindlich fest, wie innerhalb der Baugebiete die einzelnen Grundstücke genutzt und bebaut werden können.

Bebauungspläne werden vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und sind daher für jedermann rechtsverbindlich.

Hier finden Sie Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren.
 
Die hier aufgeführten Bebauungspläne und Satzungen dienen Ihrer Information. Sie  ersetzen nicht die Originalzeichnung und den Originaltext. Sie können im Stadtbauamt eingesehen werden.

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