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Allgäu

Maßnahmenvorschläge für die Sanierung

Nach der Bewertung der Gewässerstrukturgüte können für die einzelnen Abschnitte Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Verminderung vorhandener Defizite abgeleitet werden. Dabei werden drei Handlungsebenen unterschieden:

1. erhalten, was naturnah ist,
2. entwickeln, dort wo durch Belassen der Eigendynamik und naturnahe Gewässerunterhaltung das Gewässer sich selbst gestalten kann,
3. umgestalten, in den Fällen wo über längere Zeit durch Erhalten oder Entwickeln kein naturnaher Zustand des Gewässers erreicht werden kann.

Durch die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen können die Entwicklungsziele und ein dem Leitbild entsprechender naturnaher Zustand des Gewässers erreicht werden. Karte 4 (Entwicklungsziele) zeigt uns die Entwicklungs- und Handlungsebenen der einzelnen Abschnitte auf.

Die Aufgabe des Gewässerentwicklungsplanes ist also die Ausarbeitung und Darstellung der konkreten Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung und -unterhaltung. Wir unterscheiden im Folgenden Baumaßnahmen, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, Entwicklungsmaßnahmen und Flächenbedarf.

Vorgeschlagene Maßnahmen

  • Bauliche Maßnahmen
  • Öffnung von Verdolungen
  • Austauschen von Dolen/Überfahrungen
  • Verkürzen von Dolen/Überfahrungen
  • Absturz entfernen und umbauen
  • Aufweitungen und Uferabflachungen
  • Pflanzung von Ufergehölzen (Sträuchern und Bäumen)
  • Schwämmflächen einrichten
  • Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen
  • Schonende Grabenunterhaltung
  • Durchführung von Mäharbeiten
  • Entkrautungen an den Gewässern
  • Räumung einzelner Gräben
  • Entnahme von einzelnen Gehölzen nur bei Vorliegen der folgenden Gründe: Umsturzgefahr, Beeinträchtigung des Abflussvermögens, Gehölze bedrängen sich gegenseitig, einzelne werden unterdrückt.

 

Entwicklungsmaßnahmen

  • Aufbau eines mehrschichtigen Ufergehölzsaumes mit Bäumen und Sträuchern
  • Düngeextensivierung
  • Umwandlung von Ackerland in Grünland
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