Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Die bisherige Berechnung hat auf veralteten Wertverhältnissen beruht.
Im Jahr 2020 hat Baden-Württemberg ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird daher landesspezifisch geregelt.
Ab dem 01.01.2025 bildet das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich insofern erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.
Bereits zum Stichtag 01.01.2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt.
Daher werden alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Jahr 2022 aufgefordert, eine Steuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben.
Folgende Schritte sieht das neue Verfahren vor:
1. Finanzamt:
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
Auf die Bebauung kommt es nicht an.
2. Finanzamt:
Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Um die Grundsteuerwerte an die Verhältnisse anzupassen wurde die neue Steuermesszahl auf 1,3 Promille herabgesetzt. Der größte Teil des gestiegenen Wertes wird durch die Absenkung der Steuermesszahl bereits ausgeglichen. Hierdurch soll verhindert werden, dass es zu einer Mehrbelastung durch die Grundsteuerreform kommt. Beispielsweise wird auch das Grundbedürfnis „Wohnen“ bei der Berechnung berücksichtigt und deshalb die Steuermesszahl bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken um 30 Prozent reduziert.
3. Gemeinde:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuerbetrag
Wie hoch die Grundsteuerbelastung wird, entscheiden die Kommunen vor Ort. Die Kommune legt den sogenannten Hebesatz fest (Mitteilung über Amtsblatt oder Homepage der Kommune).
Dafür haben die Finanzämter auf den Stichtag 01.01.2022 die Grundsteuerwerte neu bewertet und anschließend alle sieben Jahre erneuern. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg wird im Laufe des Jahres 2022 die Eigentümer auffordern, eine entsprechende Steuererklärung abzugeben. In den meisten Fällen benötigt man hierzu lediglich den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße.
- Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos im digitalen Bodenrichtwertsystem BORIS-BW
oder auf unserer Seite unter Bodenrichtwerte recherchieren.
Das ist unkompliziert, in etwa fünf Minuten zu erledigen.
Bezüglich der Grundstücksgröße oder des Miteigentumsanteils sollten Sie eigene Unterlagen wie zum Beispiel Kaufvertrag oder Grundbuchauszug verwenden.
Unterstützend wird es zur Erstellung der Steuererklärung voraussichtlich eine Anleitung der Finanzämter geben.
Für den Fall,...
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