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Allgäu

Arbeitsgemeinschaft "AG 78"

Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

VertreterInnen der Kinder- und Jugendhilfe in Leutkirch haben sich im Sinne von § 78 SGB VIII zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um gemeinsam dazu beizutragen, „positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft § 78 sind Einrichtungen, Initiativen und Verbände, mit ihren bestimmten Vertretern, die im Sinne des Absatz 1 tätig sind und mit Antrag von der AG aufgenommen werden.

Aufgaben und Zielsetzung

  • Förderung der Kooperation und Vernetzung zwischen den verschiedenen Einrichtungen und Verbänden der Arbeitsgemeinschaft.
  • Mitwirkung und Unterstützung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen, welche für Kinder, Jugendliche und Familien relevant sind.
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Grundlagen für eine bedarfsorientierte, kinder-, jugend- und familienfreundliche zukünftige Gestaltung des Gemeinwesens.
  • Hinweis auf pädagogische Entwicklungen und auf den daraus resultierenden Bedarf.
  • Zielsetzung ist zudem, eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, welche dazu beiträgt, die Öffentlichkeit für Fragen und Probleme von Kindern, Jugendlichen und Familien zu sensibilisieren.
  • Um den Informationsfluss von und zu den behördlichen Stellen in Leutkirch sicher zustellen, ist von der Stadtverwaltung ein ständiger Vertreter für die Arbeitsgemeinschaft benannt.
  • Weiter findet bei Bedarf ein Arbeitstreffen mit dem AK Jugend des Gemeinderates  statt, nachdem die aktuellen Themen gegenüber der Stadtverwaltung benannt wurden.

Organisation der Arbeitsgemeinschaft

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens 2-mal pro Jahr zusammen. Darüber hinaus versammelt sich die Arbeitsgemeinschaft, wenn mindesten 1/3 der Mitglieder dies verlangt.

Aus dem Kreis der Mitglieder wird für die Dauer von 2 Jahren ein/e Sprecher/in und ein/e Stellvertreter/in mit einfacher Mehrheit von der Arbeitsgemeinschaft benannt.

Den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft mit Leitung durch die Sitzung liegt in der Verantwortung der benannten Sprecher. Ebenso wie die Benennung der Tagesordnungspunkte.

Der von der Stadtverwaltung ständige Vertreter für die Arbeitsgemeinschaft übernimmt die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft und unterstützt insbesondere in der Weiterleitung der Einladungen zu den Sitzungen und der Erstellung des Protokolls.

Über die endgültige Tagesordnung entscheidet die Arbeitsgemeinschaft.
Die Einladungsfrist beträgt mindestens 12 Werktage.

Für konkrete Arbeitsaufträge können bei der Mitgliederversammlung Arbeitsgruppen gebildet werden.

Ort und Termin der nächsten Zusammenkunft werden jeweils am Ende einer Sitzung bestimmt.

Die Einladung zum nächsten Sitzungstermin erfolgt gemeinsam mit dem Protokoll.

Bei Bedarf kann die Konzeption erweitert werden.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft:

  • Caritas-Bodensee-Oberschwaben Leutkirch
  • CJD Bodensee-Oberschwaben
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Ev. Kirchengemeinde
  • Gesamtelternbeirat
  • Geschwister- Scholl-Schule
  • Jugendamt des Landkreises
  • Jugendhaus
  • Johanniter e.V.
  • Kath. Kirchengemeinde
  • Kindertagespflege Diakonie OAB
  • Kreisjugendring e.V. Ravensburg
  • Moschee-Gemeinde Leutkirch
  • Offene Altenhilfe
  • Polizei Leutkirch
  • Schülerbetreuung e.V.
  • Schulleitersprecher
  • Schulsozialarbeit
  • Stadt Leutkirch
  • Stiftung Kinderchancen Allgäu
  • Stiftung Liebenau
  • Stiftung St. Anna
  • Tandem

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