Aktion "Herz & Gemüt"
Ausländerbehörde
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Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Donnerstag jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 07561 87- 179.
Wir bemühen uns derzeit, die noch offenen Anträge und Anfragen abzuarbeiten. Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie derzeit von Sachstandsanfragen ab.
ACHTUNG!
I. Die Fiktionsbescheinigung im Alltag
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung ins Ausland reisen?
Reisen in das Ausland sowie die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland sind bei einer nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausgestellten Fiktionsbescheinigung (Fortgeltungsfiktion) erlaubt. Das Reisen ist aber nur möglich, wenn neben der Fiktionsbescheinigung ein anerkannter und gültiger Reisepass oder Passersatz sowie mitunter ein gültiges Visum für das Reiseziel mitgeführt werden.
Anders ist es in Fällen der Bescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnisfiktion oder Duldungsfiktion). In diesem Fall erlaubt die Fiktionsbescheinigung einen Aufenthalt im Bundesgebiet – Reisen innerhalb Deutschlands ist erlaubt. Aber: Die Fiktionsbescheinigung erlischt beim Verlassen der Bundesrepublik Deutschland. D.h.: Diese Fiktionsbescheinigung ermöglicht keine Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Wer also ins Ausland reist, darf mit dieser Fiktionsbescheinigung nicht mehr wieder nach Deutschland einreisen.
Bekomme ich mit einer Fiktionsbescheinigung Kindergeld?
Es kommt darauf an, welche Art von Fiktionsbescheinigung Sie erhalten. Bei einer nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausgestellten Fiktionsbescheinigung (Fortgeltungsfiktion) wird der bestehende Titel weitergeführt. Sie erhalten damit auch weiterhin das Kindergeld und andere Sozialleistungen.
Bei der Bescheinigung der Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnisfiktion oder Duldungsfiktion) wiederum prüft die Familienkasse und entscheidet dann über den Bezug von Kindergeld.
II. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nebst Erklärvideo finden Sie unter: https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/das-beschleunigte-fachkraefteverfahren
Eine Kurzerklärung finden Sie hier
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren starten Sie, indem die ausländische Fachkraft dem künftigen Arbeitgeber in Deutschland eine Vollmacht zur Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erteilt. Eine Mustervollmacht finden Sie auf: https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/downloads
(Anlagen zum Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren > Muster-Vollmacht für die Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens).
Die ausländische Fachkraft sendet dann dem Arbeitgeber die notwendigen Dokumente: ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht, vollständige Passkopie und Nachweise zur Berufsqualifikation.
Der Arbeitgeber tritt mit der Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu per E-Mail (abh(at)leutkirch.de) oder während unserer telefonischen Sprechzeiten mit uns in Kontakt und vereinbart einen Termin. Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Donnerstag jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr, unter Telefon 07561 87- 179.
III. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Die Bundesagentur für Arbeit hat bei Arbeitskräften aus Drittstaaten ein neues Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ entwickelt. Es wird von Behördenseite ab sofort nur noch diese Formularversion akzeptiert. Hier der Link zum neuen Formular:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf - Informationen zur Beantragung einer Beschäftigung finden Sie unter dem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/gefluechtete-beschaeftigen/beschaeftigung-beantragen - Wichtiger Hinweis für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ausländische Arbeits- und Fachkräfte zur elektronischen Arbeitsmarktzulassung: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 22/2024 – 24. Mai 2024:
- Die erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 26 (2) BeschV (Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger) - Westbalkan ist seit dem 01.06.2024 ausschließlich nur mit einer Vorabzustimmungsanfrage des Arbeitgebers möglich.
Da seit dem 01.06.2024 die Vorabzustimmungsanfragen nach § 26 (2) BeschV (Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger) kontingentiert sind, müssen die Erst-Anfragen über den Arbeitgeber gestellt werden.
Diese Antragstellung ist über eService möglich. Eine Anfrage über die Ausländerbehörde wenn der Antragsteller im Ausland ist, ist nicht mehr möglich.
Anfragen Arbeitgeberwechsel nach § 26 (2) BeschV (Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger) - Westbalkan werden weiterhin über die Ausländerbehörde gestellt.
- Die erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 26 (2) BeschV (Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger) - Westbalkan ist seit dem 01.06.2024 ausschließlich nur mit einer Vorabzustimmungsanfrage des Arbeitgebers möglich.
Bauhof
Bürgerbüro
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Büro Waldfriedhof
Finanzverwaltung (Kämmerei, Steuerverwaltung, Friedhofsverwaltung, Stadtkasse)
Freibad Stadtweiher
- Geöffnet bei gutem Wetter täglich ab 9:00 Uhr.
- Im Juni, Juli und August bis 20:00 Uhr, im Mai und September bis 19:00 Uhr.
Jugendhaus Leutkirch
Kläranlage
Museum im Bock
Ortsverwaltung Diepoldshofen
Ortsverwaltung Friesenhofen
Ortsverwaltung Gebrazhofen
Die Sprechzeiten in Gebrazhofen ändern sich monatlich und werden in den lokalen Medien und in den Stadtnachrichten jeweils bekanntgegeben.
Ortsverwaltung Herlazhofen
Die regelmäßigen Sprechstunden finden derzeit nicht statt.
Ortsverwaltung Hofs
Ortsverwaltung Reichenhofen
Sprechzeiten jederzeit nach Vereinbarung.
Ortsverwaltung Winterstetten
oder nach Vereinbarung
Telefon: 07567 182570
Ortsverwaltung Wuchzenhofen
Sprechzeiten freitags nach Vereinbarung.
Stadtarchiv
Stadtbibliothek
Stadtverwaltung
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist für einige Dienstleistungen eine Terminvereinbarung möglich. Entweder direkt beim zuständigen Mitarbeiter oder online unter www.leutkirch.de/termin
Touristinfo Altstadt
Die Touristinfo Altstadt bleibt vom 21.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.
Am Mittwoch, den 18. Dezember 2024 schließt die Touristinfo Altstadt um 16:30 Uhr.
Touristinfo Center Parcs Park Allgäu
Feiertage: 10:00 - 13:00 Uhr
Die Touristinfo Center Parcs Park Allgäu schließt am 18.12.2024 um 16.30 Uhr.
Die Touristinfo Center Parcs Park Allgäu bleibt am 24., 25., 26. und 31.12.2024 sowie am 01.01.2025 geschlossen.