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Allgäu

Kommunal- und Europawahl 2024

Das Innenministerium hat als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen Sonntag, den 09. Juni 2024, bestimmt. In diesem Rahmen werden die Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen durchgeführt. Neben den 26 Sitzen im Gemeinderat werden auch die Ortschaftsratssitze in den Ortschaften neu besetzt und der Kreistag gewählt. Außerdem findet an diesem Tag auch die Europawahl statt.

Informationen zur Wahl
Zur Kommunal- und Europawahl bereitet die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) eine Reihe von Aktionen, Filmen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen vor:

Kommunalwahl 2024

Kommunalwahl 2024Das LpB-Portal zur Kommunalwahl 2024 mit grundlegenden Informationen, Hintergrundberichten und vielen weiterführenden Links. Auch alle Angebote der LpB sind hier zu finden.
www.kommunalwahl-bw.de


Europawahl 2024

Europawahl 2024Das LpB-Portal zur Europawahl 2024 mit grundlegenden Informationen, Hintergrundberichten und weiterführenden Links. Auch alle Angebote der LpB sind hier zu finden.
www.europawahl-bw.de



Fragen zu Wahlvorschlägen der Kommunalwahl 2024

Nein

Für das Zusammentreten der Mitgliederversammlung legt das Kommunalwahlrecht einen frühesten Termin fest. Nach §9 Abs. 1 Satz 3 KomWG darf die Aufstellung der Bewerber frühestens 15 Monate vor Ablauf des Zeitraums stattfinden, innerhalb dem die nächsten regelmäßigen Wahlen erfolgen müssen. Die regelmäßigen Kommunalwahlen finden zwischen dem 10. Mai und dem 20. November statt. Somit ist der 20. August 2023 der früheste Zeitpunkt für die Aufstellungsversammlung.
Die Liste kann am Tag nach er Wahlbekanntmachung beim Vorsitzenden des Wahlausschusses abgegeben werden (BGM), spätestens am 59. Tag vor der Wahl – egal ob dies ein Feiertag ist (frist verlängert sich dadurch nicht).

Formblätter für die Unterstützerunterschriften bekommen Sie kostenlos vom Vorsitzenden des Wahlausschusses bzw. dem Bürgermeister. Dazu müssen Sie den Namen Ihrer Wählervereinigung angeben und bestätigen, dass die Bewerber in einer Versammlung nach Paragraph 9 des Kommunalwahlgesetzes aufgestellt wurden. Eine Abgabe der Niederschrift und des Wahlvorschlags ist dazu noch nicht notwendig. Jedoch erst, wenn Sie bestätigen, dass die Aufstellung der Bewerber entsprechend §9 KomWG bereits erfolgt ist (formlos).

Mindestens einen Wahlvorschlag und höchstens die Anzahl der Gemeinderäte (in Leutkirch 26). Es müssen folgende Daten genannt werden: Name, Vorname, Beruf/Stand, Geburtstag, Anschrift Hauptwohnsitz, bei Unionsbürgern die Staatsangehörigkeit, zur Aufstellung bedarf es einer Anhängerversammlung (für nichtorganisierte Wählervereinigungen). Eine Niederschrift muss angefertigt werden (Vgl. § 9 KomWG).

Über die Wahl der Bewerber sowie über die Festlegung der Reihenfolge ist eine Niederschrift anzufertigen, in der Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Anhänger und das Abstimmungsergebnis angegeben sind; aus der Niederschrift muss sich ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind; Einzelheiten sind in der Niederschrift oder in einer Anlage festzuhalten. Die Niederschrift ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Der Leiter der Versammlung und zwei Teilnehmer haben die Niederschrift zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des zuständigen Wahlausschusses (§ 8 Abs. 3) an Eides Statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind. Der Vorsitzende des zuständigen Wahlausschusses ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne von § 156 des Strafgesetzbuches. Absatz 2 gilt entsprechend.

Eine Liste muss sich einen Namen geben mit kurzer Beschreibung, sodass ersichtlich ist, für was ihre Wählervereinigung steht.
Insgesamt brauchen Sie 50 Unterschriften pro Liste (vgl. §8 KomWG). Eine Person kann nur eine Unterschrift abgeben. Es empfiehlt sich aber, mehr Unterschriften zu sammeln, sodass die Liste auch nach ungültig Erklärung einzelner Unterschriften noch Gültigkeit besitzt. Bewerber selbst können auch unterschreiben.
Jede Liste braucht Unterschriften.
Siehe Antwort zu Frage 1. Der Wahlausschuss prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung spätestens am 59. Tag vor der Wahl. Der Vorsitzende des Wahlausschusses lädt die Vertrauensleute der Wahlvorschläge zu der Sitzung, in der über die Zulassung entschieden wird. Vor einer Entscheidung ist den erschienenen Vertrauensleuten der betroffenen Wahlvorschläge Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Nein, Sie müssen sich selbst organisieren.
Es macht erst Sinn dies nach Prüfung des Wahlausschusses zu machen. Plakatieren erst 4 Wochen
vor Wahl bzw., was die Gemeinde festlegt
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