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Allgäu

Flächennutzungsplan - Überblick

Der Flächennutzungsplan legt die geplante Nutzung von Flächen in einer Gemeinde fest und dient einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB). Er zeigt die Grundzüge der zukünftigen Bodennutzung unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Interessen.

Der Plan muss den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung entsprechen. Bebauungspläne werden daraus abgeleitet. Für Privatpersonen ist er nicht rechtsverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Umsetzung, bindet jedoch die Gemeinde und beteiligte öffentliche Stellen.


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