Volltextsuche auf: https://www.leutkirch.de
Allgäu

Bundestagswahl 23.02.2025

Wahlergebnisse

Die Leutkircher Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025 sind hier zu finden.

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet in Deutschland die vorgezogene Bundestagswahl statt. Auch in Leutkirch im Allgäu sind Sie dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und damit über die politische Zukunft unseres Landes mitzuentscheiden. Um Ihnen die Vorbereitung und Teilnahme an der Wahl zu erleichtern, haben wir auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Was wird bei der Bundestagswahl entschieden?

Bei der Bundestagswahl entscheiden die Wahlberechtigten über die Mitglieder des Deutschen Bundestages, der maßgeblich für die Gesetzgebung in Deutschland verantwortlich ist. Der Bundestag wählt außerdem den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, der oder die die Bundesregierung leitet. Ihre Stimme trägt somit entscheidend zur politischen Ausrichtung Deutschlands bei.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie wahlberechtigt sind, können Sie dies bei der Stadtverwaltung Leutkirch im Bürgerbüro klären.

Wann und wo kann gewählt werden?

Die Wahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihr persönliches Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben, die Ihnen spätestens bis Anfang Februar per Post zugestellt wird. Sollten Sie diese bis dahin nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro der Stadt Leutkirch in Verbindung.

Wie funktioniert die Stimmabgabe?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:

  • Die Erststimme:
    Mit dieser wählen Sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus Ihrem Wahlkreis, die oder der Sie direkt im Bundestag vertreten soll.
  • Die Zweitstimme:
    Diese entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag und wird für die Landesliste einer Partei abgegeben.

Weitere Informationen zur Wahl können Sie auf der offiziellen Webseite der Bundeswahlleiterin nachlesen.

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

Briefwahl: Ihre Alternative zum Wahllokal

Falls Sie am Wahltag verhindert sind oder aus anderen Gründen nicht persönlich ins Wahllokal kommen können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert:

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Den Antrag auf Briefwahl können Sie auf folgenden Wegen stellen:

  • Online über das Bürgerserviceportal der Stadt Leutkirch (QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung),
  • schriftlich mithilfe des Formulars auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung,
  • persönlich im Bürgerbüro.

Der Antrag muss online oder schriftlich bis spätestens Montag 17.02.2025 eingegangen sein, um die Zustellung per Post zu gewährleisten. Persönliche Anträge können bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) gestellt werden. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wie gebe ich meine Briefwahlunterlagen ab?

Nachdem Sie die Unterlagen erhalten haben, füllen Sie den Stimmzettel aus, legen ihn in den roten Wahlumschlag und senden diesen postalisch zurück. Alternativ können Sie den Wahlumschlag persönlich im Rathaus abgeben bzw. in das Postfach am Rathaus werfen. Die Abgabe von Briefwahlunterlagen in einem Wahllokal ist leider nicht möglich.

Wahlvorbereitung: Das sollten Sie beachten

Damit Sie gut vorbereitet zur Wahl gehen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Überprüfen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung: Notieren Sie sich, in welchem Wahllokal Sie wählen.
  • Gültigen Ausweis mitnehmen: Ohne Personalausweis oder Reisepass ist die Wahl nicht möglich.
  • Informieren Sie sich über die Kandidaten und Parteien: Nutzen Sie unabhängige Quellen, um sich ein Bild zu machen.

Barrierefreie Wahlmöglichkeiten

Leider sind nicht alle unsere Wahllokale rollstuhlgerecht ausgestaltet. Ob Ihr Wahllokal Rollstuhl gerecht ist, entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie spezielle Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte vorab an das Bürgerbüro oder sprechen Sie am Wahltag die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an.

Ergebnisse und Nachbereitung

Die ersten Hochrechnungen zur Bundestagswahl 2025 werden direkt nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr veröffentlicht. Offizielle Ergebnisse folgen im Laufe des Abends. Wir werden Sie zeitnah über die Ergebnisse aus Leutkirch informieren.

Kontakt zur Stadtverwaltung

Falls Sie weitere Fragen zur Wahl haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hier sind Ihre Ansprechpartner:

Bürgerbüro der Stadt Leutkirch
Adresse: Marktstraße 26
88299 Leutkirch im Allgäu
Telefon: 07561 / 87-400
buergerbuero(at)leutkirch.de

Wahlleiter der Stadt Leutkirch (bei rechtlichen Fragen)
Andreas Ellgaß
Marktstraße 26 in 88299 Leutkirch im Allgäu
Telefonnummer 07561 / 87-158
andreas.ellgass(at)leutkirch.de

Abschließender Appell

Die Bundestagswahl ist ein zentraler Baustein unserer Demokratie. Mit Ihrer Stimme haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Zukunft Deutschlands zu nehmen und die Politik der kommenden Jahre mitzugestalten. Nehmen Sie daher Ihr Wahlrecht wahr und gehen Sie am 23. Februar 2025 wählen – für sich, für Leutkirch und für unsere gemeinsame Zukunft.

Falls Sie noch weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an das Team der Stadtverwaltung.

Stadtnachrichten zur Bundestagswahl

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Keine Sorge – auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie wählen. Bringen Sie einfach Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und gehen Sie in Ihr zuständiges Wahllokal.

Ja, Sie können eine Begleitperson mitbringen, wenn Sie Unterstützung benötigen. Auch blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht auf eine Assistenzperson ihrer Wahl.
Wenn Sie nach dem 12. Januar 2025 bis zum 02.02.2025 innerhalb Deutschlands aber auch innerhalb von Leutkirch im Allgäu umziehen, können Sie einen Antrag bei Ihrer Zuzugsgemeinde stellen, dass Sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden und in der Wegzuggemeinde gestrichen werden. Somit könnten Sie dann an Ihrem neuen Wohnort im Ihrem zugehörigen Wahllokal wählen. Sollten Sie nach der Frist umziehen oder keinen Antrag stellen sind Sie weiterhin in Ihrem bisherigen Wohnort wahlberechtigt.  In diesem Fall wählen Sie per Briefwahl oder fahren zu Ihrem bisherigen Wahllokal. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Bürgerbüro wenden.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung können Sie noch bis zum Wahltag den 23.02.2025, 15:00 Uhr einen Wahlschein (Briefwahl) beantragen. Hierzu müssen Sie unserem Bürgerbüro ein ärztliches Attest vorlegen, ggbfs. durch einen beauftragten, der Ihre Briefwahlunterlagen abholt. Wenden Sie sich dazu bitte telefonisch an unser Bürgerbüro.
Direkt nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK