Stadtverwaltung Leutkirch (Historisches Rathaus)
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Stadtverwaltung Leutkirch (Verwaltungsgebäude Gänsbühl)
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Stadtverwaltung Leutkirch (Stadtbauamt)
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Touristinfo Altstadt
Gotisches Haus
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Die Touristinfo Altstadt schließt am Dienstag, 21.07.2026 bereits um 10:00 Uhr.
Touristinfo Center Parcs Park Allgäu
88299 Leutkirch im Allgäu
Feiertage: 10:00 - 13:00 Uhr
Stadtbibliothek
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Postanschrift
Stadtbibliothek LeutkirchPostfach 1242
88292 Leutkirch im Allgäu
Bauhof
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Büro Waldfriedhof
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Freibad Stadtweiher
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Gotisches Haus
88299 Leutkirch im Allgäu
Kindergarten Löwenzahn
88299 Leutkirch im Allgäu
Ortsverwaltung Diepoldshofen
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Diepoldshofen
Ortsverwaltung Friesenhofen
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Friesenhofen
Ortsverwaltung Gebrazhofen
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Gebrazhofen
Die Sprechzeiten in Gebrazhofen ändern sich monatlich und werden in den lokalen Medien und in den Stadtnachrichten jeweils bekanntgegeben.
Ortsverwaltung Herlazhofen
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Herlazhofen
Die Sprechzeiten in Herlazhofen ändern sich monatlich und werden in den lokalen Medien bekanntgegeben.
Ortsverwaltung Hofs
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Hofs
Ortsverwaltung Reichenhofen
Unterzeil
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Reichenhofen
Sprechzeiten:
- Dienstags von 15:00 bis 16:45 Uhr
- Freitags von 09:30 bis 11:15 Uhr
Ortsverwaltung Winterstetten
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Winterstetten
oder nach Vereinbarung
Telefon: 07567 182570
Ortsverwaltung Wuchzenhofen
Rathaus Adrazhofen
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Wuchzenhofen
Sprechzeiten freitags nach Vereinbarung.
Stadtarchiv
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Postadresse
Postfach 12 60
88292 Leutkirch im Allgäu
Da das Stadtarchiv auch während der Öffnungszeiten nicht ständig besetzt ist, empfiehlt sich eine vorherige telefonische oder schriftliche Anmeldung.
Stadtverwaltung Leutkirch (Ausländerbehörde)
88299 Leutkirch im Allgäu
-
Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Dienstag jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 07561 87- 179.
Wir bemühen uns derzeit, die noch offenen Anträge und Anfragen abzuarbeiten. Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie derzeit von Sachstandsanfragen ab.
ACHTUNG!
1. NEU: Online-Service Ihrer Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu
Wir möchten Ihnen den Weg zu Ihrem Aufenthaltstitel so einfach, schnell und unkompliziert wie möglich machen. Ab sofort können Sie viele Ihrer Anträge bequem von zu Hause oder unterwegs aus stellen – ganz ohne Drucker, Postweg oder Wartezeiten.
Hier geht es direkt zu unserem Online-Dienst: https://www.leutkirch.de/auslaenderwesen#/#bueOverview
Wichtiger Hinweis zum Ablauf: Nach Prüfung Ihrer Online-Dokumente setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Falls für Ihren Titel die Erfassung biometrischer Daten (z. B. Fingerabdrücke) erforderlich ist, erhalten Sie von uns eine Hinweisnachricht. Sie müssen uns vorab nicht per E-Mail kontaktieren.
Hinweis! Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, Ihre Antragsunterlagen frühestens drei Monate vor dem Ablaufdatum Ihres laufenden Aufenthaltstitels einzureichen.
Wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung benötigen, müssen Sie hierfür keinen gesonderten Termin vereinbaren. Bitte sprechen Sie während unserer allgemeinen Öffnungszeiten persönlich bei uns vor.
Sparen Sie Zeit und starten Sie jetzt Ihren Antrag digital! Wir freuen uns auf Ihren digitalen Besuch!
2. Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2027 verlängert!
Wie bereits zum Anfang des letzten Jahres erreicht die Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu wieder vermehrt Nachfragen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine.
Hierzu folgende Hinweise: Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2027 fort.
Zu den Rechtsverordnungen:
Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 293 vom 01.12.2025 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/293/VO.html)
Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV), BGBl. 2025 I Nr. 252 vom 27.10.2025 (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/252/VO.html)
Die Verlängerung gilt für ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige mit einem Schutzstatus oder einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine, die in Deutschland gemeldet sind und über einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG verfügen.
Fazit: Sie gehören zur genannten Personengruppe?
- Dann müssen Sie KEINEN Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels stellen!!!
- Alle bereits ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse gelten bis 2027 fort.
- Sie müssen NICHT in der Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu vorsprechen.
Gut zu wissen:
Durch die automatische Verlängerung einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen bleiben die bestehenden Möglichkeiten zum Studium, zum Arbeiten, zum Reisen ins Ausland, zum Bezug von Sozialleistungen sowie sonstige Gewährleistungen und Freiheiten erhalten.
Reisen innerhalb des Schengen-Raums können durchgeführt werden.
Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei der betreffenden Auslandsvertretung des Reiseziellandes, welche Ein- und Ausreisebedingungen für Sie gelten.
Weitere Informationen und Hinweise unter: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
3. Digitale Fotos für Aufenthaltsdokumente ab 01.05.2025: Was Sie wissen müssen?
Aufgrund Gesetzesänderungen im Pass-Ausweiswesen zum 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos zukünftig nur noch digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Die neue gesetzliche Regelung soll Manipulationen entgegenwirken, Identitätsdiebstahl verhindern und die Sicherheit hoheitlicher Dokumente deutlich erhöhen.
Erforderlich ist künftig die elektronische Übermittlung des Lichtbildes durch ein zugelassenes Fotostudio über den sogenannten Self-Service-Terminal oder andere geeignete digitale Wege.
Diese Änderung betrifft die Ausstellung elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweise.
Hinweis Ausnahmen: Die Neuregelung umfasst nicht die Ausstellung der Dokumente von Duldungen sowie Aufenthaltsgestattungen.
4. Formularvordruck Entbindung von der Schweigepflicht
Sie möchten mit der Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu im Zusammenhang mit einem konkreten Vorgang in einer ausländerrechtlichen Angelegenheit Informationen zum Sachstand erhalten und sich über das weitere Vorgehen austauschen, sind allerdings NICHT selbst der Antragsteller? Füllen Sie dann bitte unseren Vordruck (PDF | 200 KB) "Entbindung von der Schweigepflicht“ aus.
5. Die Fiktionsbescheinigung im Alltag
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung ins Ausland reisen?
Reisen in das Ausland sowie die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland sind bei einer nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausgestellten Fiktionsbescheinigung (Fortgeltungsfiktion) erlaubt. Das Reisen ist aber nur möglich, wenn neben der Fiktionsbescheinigung ein anerkannter und gültiger Reisepass oder Passersatz sowie mitunter ein gültiges Visum für das Reiseziel mitgeführt werden.
Anders ist es in Fällen der Bescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnisfiktion oder Duldungsfiktion). In diesem Fall erlaubt die Fiktionsbescheinigung einen Aufenthalt im Bundesgebiet – Reisen innerhalb Deutschlands ist erlaubt. Aber: Die Fiktionsbescheinigung erlischt beim Verlassen der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt: Diese Fiktionsbescheinigung ermöglicht keine Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Wer also ins Ausland reist, darf mit dieser Fiktionsbescheinigung nicht mehr wieder nach Deutschland einreisen.
Bekomme ich mit einer Fiktionsbescheinigung Kindergeld?
Es kommt darauf an, welche Art von Fiktionsbescheinigung Sie erhalten. Bei einer nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausgestellten Fiktionsbescheinigung (Fortgeltungsfiktion) wird der bestehende Titel weitergeführt. Sie erhalten damit auch weiterhin das Kindergeld und andere Sozialleistungen.
Bei der Bescheinigung der Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 AufenthG (Erlaubnisfiktion oder Duldungsfiktion) wiederum prüft die Familienkasse und entscheidet dann über den Bezug von Kindergeld.
6. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren nebst Erklärvideo finden Sie unter: https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/einreise/das-beschleunigte-fachkraefteverfahren
Eine Kurzerklärung finden Sie hier.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren starten Sie, indem die ausländische Fachkraft dem künftigen Arbeitgeber in Deutschland eine Vollmacht zur Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erteilt. Eine Mustervollmacht finden Sie auf: https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/downloads
(Anlagen zum Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren > Muster-Vollmacht für die Beantragung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens).
Die ausländische Fachkraft sendet dann dem Arbeitgeber die notwendigen Dokumente: ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht, vollständige Passkopie und Nachweise zur Berufsqualifikation.
Der Arbeitgeber tritt mit der Ausländerbehörde Leutkirch im Allgäu per E-Mail (abh(at)leutkirch.de) oder während unserer telefonischen Sprechzeiten mit uns in Kontakt und vereinbart einen Termin. Wir sind telefonisch erreichbar am Montag und Donnerstag jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr, unter Telefon 07561 87- 179.
7. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Die Bundesagentur für Arbeit hat bei Arbeitskräften aus Drittstaaten ein neues Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ entwickelt. Es wird von Behördenseite ab sofort nur noch diese Formularversion akzeptiert. Hier der Link zum neuen Formular:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf - Informationen zur Beantragung einer Beschäftigung finden Sie unter dem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/gefluechtete-beschaeftigen/beschaeftigung-beantragen - Wichtiger Hinweis für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ausländische Arbeits- und Fachkräfte zur elektronischen Arbeitsmarktzulassung: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 22/2024 – 24. Mai 2024:
- Die erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 26 (2) BeschV (Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger) - Westbalkan ist seit dem 01.06.2024 ausschließlich nur mit einer Vorabzustimmungsanfrage des Arbeitgebers möglich.
Da seit dem 01.06.2024 die Vorabzustimmungsanfragen nach § 26 (2) BeschV (Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger) kontingentiert sind, müssen die Erst-Anfragen über den Arbeitgeber gestellt werden.
Diese Antragstellung ist über eService möglich. Eine Anfrage über die Ausländerbehörde wenn der Antragsteller im Ausland ist, ist nicht mehr möglich.
Anfragen Arbeitgeberwechsel nach § 26 (2) BeschV (Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger) - Westbalkan werden weiterhin über die Ausländerbehörde gestellt.
- Die erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 26 (2) BeschV (Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger) - Westbalkan ist seit dem 01.06.2024 ausschließlich nur mit einer Vorabzustimmungsanfrage des Arbeitgebers möglich.
Stadtverwaltung Leutkirch (Bürgerbüro)
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtverwaltung Leutkirch (Obere Vorstadtstraße)
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Stadtverwaltung Leutkirch (Wangener Straße)
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Volkshochschule
Gotisches Haus
88299 Leutkirch im Allgäu
- mittwochs ist die vhs-Geschäftsstelle geschlossen -