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Gemeinderat
Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, entscheidet über alle Angelegenheiten der Kommune. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die Verwaltung handelt.
Der Leutkircher Gemeinderat besteht derzeit aus 26 ehrenamtlichen Mitgliedern und wurde zuletzt am 9. Juni 2024 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Neben dem Gesamtgremium bestehen mit dem Technischen Ausschuss und dem Verwaltungs- und Sozialausschuss zwei beschließende Ausschüsse. Darüberhinaus gibt es verschiedene Arbeitskreise für einzelne Themenbereiche.
Oberbürgermeister & Bürgermeister
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats, Chef der Verwaltung und oberster Repräsentant der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Er wird alle acht Jahre gewählt.
Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters sieht die Hauptsatzung einen hauptamtlichen Beigeordneten (Erster Bürgermeister) vor. Er leitet die ihm übertragenen Geschäftskreise als ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters.
Die Sitzungstermine des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse sind als Sitzungskalender abrufbar. Die aktuellen Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzungen können jeweils etwa eine Woche vor den Sitzungsterminen über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.
Ortschaftsräte
In den acht Leutkircher Stadtteilen (Ortschaften) gibt es als kommunalpolitisches Gremium jeweils einen Ortschaftsrat, der abhängig von der Einwohnerzahl der Ortschaft, aus 6 bis 10 ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. Vorsitzende/r ist die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher. Die Ortschaftsräte beraten die Verwaltung. Sie haben ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen und sind zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören.