Städtische Friedhöfe
- Waldfriedhof
Balterazhofer Straße, Leutkirch im Allgäu
Öffnungszeiten: durchgehend - Alter Friedhof Herlazhofer Straße
Seelhausweg, Leutkirch im Allgäu
Öffnungszeiten:
Sommer 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Winter 08:00 bis 18:00 Uhr - Friesenhofen
Am Neuen Friedhof, Leutkirch im Allgäu - Friesenhofen
Öffnungszeiten: durchgehend - Merazhofen
Pfarrer-Hieber-Weg, Leutkirch im Allgäu - Merazhofen
Öffnungszeiten: durchgehend
Grabarten
- Das Wahlgrab / Familiengrab
Das Wahlgrab kann an einer auszuwählenden Stelle des Friedhofs für eine festgelegte Nutzungszeit gepachtet werden. Wahlgräber können auch als Doppelgrab oder mehrstelliges Grab gepachtet werden und es besteht ebenfalls die Option der Tieferlegung. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit kann das Grabnutzungs- recht in der Regel verlängert werden.
Nutzungsrecht: 20 Jahre - Das Urnenwahlgrab
Siehe Wahlgrab / Familiengrab
Nutzungsrecht: 15 Jahre - Das Reihengrab
Ein Reihengrab ist im Gegensatz zum Wahlgrab immer ein Einzelgrab. Die Grablage ist nicht frei wählbar wie beim Wahlgrab, sondern folgt einer bestimmten Reihenfolge. Zu beachten ist, dass nach Ablauf der Pacht das Grabnutzungsrecht erlischt. Dies bedeutet, dass die Liegezeit des Verstorbenen nach Ablauf der Frist nicht verlängert werden kann und das Grab eingeebnet wird.
Nutzungsrecht: 20 Jahre (eine Verlängerung ist nicht möglich) - Das Urnenreihengrab
Siehe Reihengrab
Nutzungsrecht: 15 Jahre - Das anonyme Urnenreihengrab
Bei einer anonymen Urnenbeisetzung wird die Urne auf der grünen Wiese bestattet, ohne dass die Bestattungsstelle anschließend kenntlich gemacht wird.
Eine anonyme Urnenbeisetzung ist in Leutkirch nur auf dem Waldfriedhof möglich.
Nutzungsrecht: 15 Jahre (eine Verlängerung ist nicht möglich) - Das Kindergrab
In Kindergräbern können Kinder im Alter von unter 10 Jahren bestattet werden.
Nutzungsrecht: 15 Jahre (eine Verlängerung ist in der Regel nicht möglich) - Das Grabfeld für Totgeburten
Das Grabfeld für Totgeburten ist ein kostenfreies Angebot für alle Menschen, die eine würdevolle Erinnerungsstätte für ihr totgeborenes Kind suchen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Totgeburten unter 500 Gramm, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen.