Volltextsuche auf: https://www.leutkirch.de
Allgäu
Center Parcs Park Allgäu

Verträge für den Ferienpark Allgäu sind unter Dach und Fach

Europaweite Vergabeverfahren wurde damit erfolgreich beendet (09.05.2011)

NotarterminWas lange währt, wird endlich gut: Die Verträge zwischen der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu und der Center Parcs Allgäu GmbH zur Ansiedlung des Ferienparks Allgäu auf dem Gelände der ehemaligen Munitionsanstalt im Urlauer Tann sind am 2. Mai 2011 im Notariat Leutkirch unterzeichnet worden. Das mit einer europaweiten Ausschreibung im Juli des vergangenen Jahres begonnene Vergabeverfahren kommt damit zu einem erfolgreichen Abschluss. Damit haben wir innerhalb des Gesamtprojektes Ferienpark Allgäu einen weiteren großen Meilenstein erreicht, der eine gute Grundlage für den weiteren Fortschritt der Ansiedlung bildet., freut sich Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle.

Zur Unterschrift vor dem Notariat Leutkirch kamen zum einen der Kaufvertrag, mit dem das von der Stadt erworbene rund 180 Hektar große Waldgelände samt der darin befindlichen Straßen, Gebäude und Bunker veräußert wird. Erwerber ist die zum französisch-niederländischen Konzern Pierre & Vacances/Center Parcs gehörende Center Parcs Allgäu GmbH. Sie hatte sich als einzige Bewerberin auf die europaweite Ausschreibung der Stadt gemeldet und die erforderlichen Teilnahmebedingungen erfüllt.Zum anderen unterzeichneten die Vertragspartner einen städtebaulichen Grundvertrag, durch den sich die Center Parcs Allgäu GmbH zur Errichtung und zum Betrieb des Ferienparks Allgäu verpflichtet. Danach soll auf dem Gelände ein ganzjährig betreibbarer Ferienpark entstehen, der in Ferienhäusern Raum für mindestens ca. 3.000 Gästebetten in der geplanten Endausbaustufe bietet. Daneben sind zentrale Einrichtungen mit einem Schwimm- und Erlebnisbad, Sport-, Spiel- und Entspannungseinrichtungen sowie Gastronomie- und Versorgungseinrichtungen für die Feriengäste geplant.

Der Ferienpark soll in Bezug auf die Energieversorgung und die Baustandards auf der Grundlage eines ökologischen und energetischen Gesamtkonzeptes verwirklicht werden, das in einzelnen Kriterien die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung berücksichtigt. Einer der Kernpunkte des Grundvertrages ist die Übertragung der städtischen Erschließungsaufgaben auf den Vorhabenträger. Dies bedeutet, dass die Center Parcs Allgäu GmbH den Anschluss des Geländes an die städtische Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung herstellt, Wasserleitungs- und Kanalnetze im Gelände aufbaut, vorhandene Straßen, insbesondere die Zufahrtsstraße zum Gelände ertüchtigt und soweit erforderlich - neue Straßen im Gelände baut. Die dabei zu berücksichtigenden städtischen Vorgaben und Standards werden im Einzelnen in den Bebauungsplänen und in noch zu vereinbarenden Realisierungsverträgen festgelegt.

Die Center Parcs Allgäu GmbH übernimmt ebenso alle Maßnahmen zur Entmilitarisierung des Geländes, insbesondere die Kampfmittelerkundung und -beseitigung sowie die im Interesse des Natur- und Artenschutzes und der Waldwirtschaft erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Die Herstellungskosten für all diese Maßnahmen werden von der Center Parcs Allgäu GmbH getragen. Die Stadt beteiligt sich daran nur in Höhe des vom Land Baden Württemberg bewilligten Zuschusses in Höhe von maximal 7 Mio. Diesen hatte das Regierungspräsidium Tübingen der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu noch vor der Vertragsunterzeichnung durch Übersendung des Zuschussbescheides verbindlich zugesagt. Die Bewilligung des Zuschusses steht unter Bedingung, dass Center Parcs Allgäu GmbH die Gesamtfinanzierung des Vorhabens verbindlich nachweist.

"Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Abschluss der Vergabeverfahrens und bedanken uns bei den Verhandlungspartnern der Center Parcs Allgäu GmbH für die konstruktiven und fairen Vertragsverhandlungen", erklärte Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle am Ende des Notartermins. Dankbar sei er auch dem Gemeinderat der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu, der die Verhandlungsergebnisse einstimmig befürwortet habe, sowie allen beteiligten Behörden des Landes und den Fachbereichen der Stadtverwaltung, die mit hohem Engagement und Zielstrebigkeit am Zustandekommen dieses Ergebnisses mitgearbeitet hätten. Im weiteren Verlauf des Ferienparkprojektes gehe es nun darum, die eingeleiteten Bauleitplanverfahren mit allen beteiligten Trägern öffentlicher Belange fortzuführen, um dem Vorhabenträger am Ende dieser Verfahren eine Baugenehmigung für den Ferienpark erteilen zu können.
Direkt nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK