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Allgäu

Fußverkehrs-Check 2019 

Fußverkehrs-Check 2019 in Leutkirch im Allgäu

Die Stadt Leutkirch will die Bedingungen für das Zufußgehen verbessern und hat sich daher für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2019 (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/fussverkehr/fussverkehrs-checks/) beworben. Nach der Auswahl durch eine Fachjury ist es eine von zehn Kommunen, die an dem vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg finanzierten Projekt mitmachen. Wenn mehr BewohnerInnen aus Leutkirch zu Fuß gehen und das Auto stehen lassen, steigt die Aufenthaltsqualität, die Luft wird besser und die Lärmbelastung sinkt.

Bei den Fußverkehrs-Checks diskutierten BürgerInnen mit VertreterInnen aus Politik und Verwaltung die Belange des Fußverkehrs. Ziel ist, die Bedürfnisse der FußgängerInnen wieder mehr in das Bewusstsein zu rücken und zu berücksichtigen.

Kern des Fußverkehrs-Checks waren zwei Begehungen. Vor Ort wurde dabei die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger analysiert und bewertet. Gemeinsam wurden Ideen und Lösungsansätze für auftretende Probleme entwickelt. Typische Fragestellungen waren zum Beispiel: Wo ist der Bürgersteig zu eng, wo eine sichere Straßenquerung erforderlich, wo eine (bessere) Beleuchtung sinnvoll? Um passende und hilfreiche Maßnahmen zu entwickeln, wollte die Stadt Leutkirch viele unterschiedliche Meinungen einbeziehen. Bei einem Abschlussworkshop im November 2019 wurden die Inhalte und Ergebnisse der Begehungen zusammenfassend vorgestellt und erste Lösungsansätze und mögliche Maßnahmen vertieft erörtert.

In Baden-Württemberg werden mehr als ein Fünftel aller Wege ausschließlich zu Fuß zurückgelegt (vgl. infas/DLR 2018: 7). Hinzu kommen Zubringerwege wie zum Beispiel die Wege zu ÖVHaltestellen oder zum Auto. Damit sind die eigenen Füße zur Bewältigung der Alltagsmobilität ein wichtiges individuelles Verkehrsmittel. Außerdem ist Zufußgehen gesund, umwelt- und sozialverträglich. Es fördert die gesellschaftliche Teilhabe und stärkt die lokale Wirtschaft. Obwohl der Fußverkehr eine zentrale Rolle im Mobilitätsgeschehen einnimmt und viele wertvolle Eigenschaften auf sich vereint, wurde er als „Sowieso-Verkehr“ lange Zeit verkehrspolitisch nicht wahrgenommen.

Die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sind daher oftmals nicht zufriedenstellend. Gehwege sind zu schmal oder werden zum Parken von Fahrzeugen jeglicher Art zweckentfremdet. Das Queren von Straßen ist mühsam, gefährlich oder gar unmöglich. Häufig fehlen ganzheitliche Fußwegenetze, die Quartiere miteinander verbinden, oder ein Fußwegeleitsystem, das die Orientierung erleichtert. Auch das Verweilen im öffentlichen Raum ist beim Fußverkehr eine wichtige Komponente. Oft mangelt es allerdings an Aufenthaltsqualität: Sitzgelegenheiten in einem angenehmen Umfeld fehlen gleichermaßen wie qualitätsvolle Grünflächen sowie Spiel- und Freiflächen für Kinder. Vor allem besonders sensible Personengruppen wie Kinder,
Mobilitätseingeschränkte oder ältere Menschen leiden unter diesen Bedingungen und werden in ihrer selbstständigen Mobilität behindert.

Land und Kommunen können viel dafür tun, die Bedingungen für das Zufußgehen deutlich zu verbessern. Das Land Baden-Württemberg engagiert sich daher seit 2015 als erstes Flächenland systematisch in der Fußverkehrsförderung. Ziel des Landes ist es, in Baden-Württemberg die täglichen Wege zu Fuß sicherer und attraktiver zu machen. Der Fußverkehr soll wieder stärker in das Bewusstsein
von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft rücken. Zudem soll sich eine neue Geh-Kultur entwickeln. Ein besonderes Augenmerk richtet sich dabei auf die Bedürfnisse sensibler Personengruppen (u.a. Kinder, Mobilitätseingeschränkte, ältere Menschen). Mittel- bis langfristig soll der landesweite Fußverkehrsanteil von derzeit etwa 21 Prozent auf 30 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung ist verankert, dass Baden-Württemberg fußgängerfreundlicher werden soll.

Als Einstieg in die systematische Fußverkehrsförderung hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) 2014 die Funktion einer Ansprechpartnerin und Koordinatorin für die Belange des Fußverkehrs auf Landesebene geschaffen. Ende Februar 2015 hat das VM mit der Auftaktveranstaltung „Los geht’s!“ den offiziellen Startpunkt für die systematische Fußverkehrsförderung gesetzt.
Die Fußverkehrsförderung spielt sich hauptsächlich auf Ebene der Städte und Gemeinden ab. Die Aktivitäten des Landes sind daher darauf ausgerichtet, die Kommunen bei der Förderung des Fußverkehrs zu unterstützen. Vier Handlungsfelder werden dabei vom Land bearbeitet: Landesweite
Fußverkehrsmaßnahmen und Modellprojekte in Zusammenarbeit mit den Kommunen, Aufbau und Unterstützung von Netzwerkstrukturen, Service für die Kommunen und die Optimierung des rechtlichen und finanziellen Rahmens.

Als landesweite Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs fanden 2015 in 15 ausgewählten Kommunen Baden-Württembergs erstmalig Fußverkehrs-Checks statt. Aufgrund des großen Erfolgs der Maßnahme wurden die Fußverkehrs-Checks seit dem Jahr 2016 mit je acht Kommunen pro Runde fortgeführt. Seitdem wurden jedes Jahr etwa 450 Bürger durch die Fußverkehrs-Checks erreicht
(Stand 2015–2018). Zahlreiche Vorschläge wurden dabei gesammelt und mit Vertretern der lokalen Politik und Verwaltung diskutiert.

Als Maßnahme des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg werden die Fußverkehrs-Checks vom Fachbüro Planersocietät durchgeführt.

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