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Allgäu
Spatenstich Center Parcs

Bauleitplanung

Zur Realisierung des Ferienparkprojektes werden umfangreiche planungsrechtliche Verfahren durchgeführt. Ausgangspunkt ist der Bürgerentscheid am 27. September 2009 in Leutkirch.

Auf die Frage:
"Sind Sie dafür, dass anstelle eines Holzkompetenzzentrums auf dem Gelände des ehemaligen Munitionsdepots Urlau die Ansiedlung eines Ferienparks ermöglicht wird?"
haben 11.619 Wahlberechtigte (95,1%) mit Ja beantwortet. Die Abstimmungsbeteiligung betrug 73,5%.

Am 11.11.2009 hat der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Leutkirch mit den Gemeinden Aichstetten und Aitrach die Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Darstellung eines Sondergebiets Ferienpark beschlossen.

Am 19.11.2009 hat der Gemeinderat der Stadt Leutkirch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Ferienpark beschlossen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde Altusried, auf deren Gemarkung ca. 18 % des ehemaligen MUNA-Geländes liegt.

Der Marktgemeinderat der Gemeinde Altusried, hat am 12.11.2009 die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Ferienpark beschlossen.

Die Verfahren dienen, unter Beachtung des Grundsatzes einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens.

Das erforderliche Raumordnungsverfahren ist abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen und die Regierung von Schwaben haben am 16.09.2010 festgestellt, dass die geplante Errichtung des Ferienparks mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.

Auf dieser Grundlage wurden die bauleitplanerischen Verfahren (Flächenutzungsplan und Bebauungsplan) durchgeführt. Die Änderung des Flächenutzungsplans in Leutkirch ist seit dem 28.04.2012 wirksam. Die Änderung des Flächennutzungpslans Altusried ist seit dem 04.05.2012 wirksam.

  • Raumordnungsverfahren
    Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Zulässigkeit von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu prüfen, zu beurteilen und untereinander abzustimmen.
  • Flächennutzungsplanung
    Das Verfahren zur Änderung der Flächennutzungspläne und die parallel verlaufenden Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne dienen, unter Beachtung des Grundsatzes einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens.
  • Bebauungspläne
    Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise wie innerhalb des Gebiets gebaut werden kann. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
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