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Allgäu

Jugendschöffenwahl 2023

Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden für die Schöffen/innen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen/innen Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen/innen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt.

Schöffe/in kann jede/r Deutsche werden, der/die am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Bestimmte Gründe (Angehörige eines Justizberufes, Vorstrafen, Insolvenz usw.) schließen vom Amt aus. Die/der Gewählte muss das Amt annehmen. Die kommende Amtszeit ist 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Voraussetzungen

Wer Interesse am Schöffenamt hat, sollte sich zunächst überlegen, ob er für das Amt eines ehrenamtlichen Richters bzw. einer ehrenamtlichen Richterin in Strafsachen geeignet ist. Es gilt hierbei zu bedenken,  welche Anforderungen das Amt an den Bewerber stellt und ob der Bewerber die Verantwortung für das Urteil über andere Menschen übernehmen will. Schöffen/innen sind keine "Dabei-Sitzer/innen", die eine "demokratische Verzierung" am Richtertisch darstellen. Sie wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der/die Berufsrichter/in mit. Da jedes Urteil mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichts gefasst werden muss, gilt: Gegen die Stimmen beider Schöffen/innen kann in Deutschland kein/e Angeklagte/r verurteilt werden. Bewerber/innen sollten sich daher ihrer Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten in gleicher Weise bewusst sein.

Weitere Informationen über das Schöffenamt im Internet:

Internetlinks

Schöffen TV
Schöffen TV wendet sich an alle, die sich für das richterliche Ehrenamt interessieren: www.youtube.com/@schoeffentv 


Bewerbung

Hauptvoraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die/der Bewerber/in in Leutkirch im Allgäu mit Hauptwohnsitz gemeldet, Bewerbungsschluss für Jugendschöffen ist der 10.05.2023.

Weitere Informationen über Voraussetzungen und Bewerbungsformulare sind bei der Stadt Leutkirch, Manuela Wacker-Günther, Telefon 07561 / 87-118.

Bewerbungen

Als Schöffen/innen bezeichnet man ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Jede/r interessierte Bürger/in kann sich selbst bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung bewerben.
Sind Sie in Leutkirch im Allgäu mit Hauptwohnsitz gemeldet, so stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Bewerbungsformular (siehe unten zum Herunterladen)
  • persönlich bei genannten Ansprechpartnern

Bewerbungsformulare zum Herunterladen

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