Im Rahmen des Projektes Ferienpark Allgäu spielt er eine herausragende Rolle.
Der floristische Bestand im Plangebiet ist in zwei vegetationskundlichen Gutachten, der faunistische Bestand in einem Fachgutachten dokumentiert. Die Überbauung bzw. Beeinträchtigung von Waldflächen / Lebensräumen werden durch geeignete Maßnahmen innerhalb und außerhalb des zukünftigen Ferienparks kompensiert.
Hinsichtlich der Betroffenheit umgebender FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000 Belange) können auf Grundlage entsprechender Untersuchungen Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
Für den Bebauungsplan wurden durch das Regierungspräsidium Tübingen und durch die Regierung von Schwaben die erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im Herbst 2012 erteilt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorgenommen, die eine weitestgehende Störungsfreiheit für den Ostrand des Ferienparks und somit für den Wildtierkorridor gewährleisten.
Zur Sicherung der Durchlässigkeit für Wildtiere wird die bestehende Einzäunung auf der Nordost-, Ost- und Südostseite an mindestens 20 Stellen mit einer Breite von mindestens 20 Metern dauerhaft geöffnet. Die Gestaltung der Öffnungen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.