Volltextsuche auf: https://www.leutkirch.de
Allgäu

Änderung des Flächennutzungsplanes

Im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Großflächige Photovoltaikanlage Reichenhofen - Hinterstriemen"

Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

Anlass:

Anlass ist der Antrag der WI Energy Entwicklungs GmbH zu Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage. Das Plangebiet befindet sich auf der Gemarkung Reichenhofen, liegt ca. 1 km südwestlich vom Ortsteil Reichenhofen entfernt und ca. 2 km westlich der Autobahn A96. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube und damit aufgrund ihres ertragsschwachen, sandigen Untergrundes um ein landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet. Derzeit werden die Flächen als Grünland genutzt. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 145/1, 145/2, 182 (Teilfläche) und 183 (Teilfläche).

PV-Anlage Reichenhofen - Hinterstriemen FNP-Änderung Geltungsbereich (0,5 MB)

Ziel und Zweck der Planung:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in diesem Bereich

- Darstellung einer Fläche für erneuerbare Energien für die Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik)

- Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikte

Berücksichtigung der Umweltbelange:

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Großflächige Photovoltaikanlage Reichenhofen - Hinterstriemen" wird die Öffentlichkeit (Bürger) gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt.

Im Stadtbauamt der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu (Spitalgasse 1, Ebene 3, 88299 Leutkirch), im Rathaus der Gemeinde Aichstetten (Bachstraße 2, 88317 Aichstetten, Zimmer 7), sowie im Foyer des Bürgermeisteramtes Aitrach (Schwalweg 10, 88319 Aitrach) wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 05.02.2024 bis 08.03.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel in Leutkirch von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, in Aichstetten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie in Aitrach von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das jeweilige Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Im gleichen Zeitraum können die vorhanden Unterlagen unten auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.

Hier können Sie Ihre Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §3 Abs. 1 BauGB) unter Angabe Ihrer Anschrift abgeben.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Direkt nach oben
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass unsere Dienste Cookies verwenden. Mehr erfahren OK