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Allgäu

Bebauungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Freiflächen Photovoltaikanlage Leutkirch Haid 2

Als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Deckung des örtlichen Energiebedarfs hat der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Leutkirch Haid 2" beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Anschluss an die bestehende Anlage Haid 1 geschaffen.

Solarpark Leutkirch-Haid

In seiner öffentlichen Sitzung vom 02.12.2013 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom 20.12.2013 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Bebauungsplan genehmigt.
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Gültigkeit
Rechtswirksam seit 27.12.2013
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