Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Urlau Missener Straße
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird daher in der Zeit von Dienstag, 30.10.2012 bis Freitag, 30.11.2012 öffentlich ausgelegt. Dabei hat jedermann das Recht, Stellungnahmen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung kann in dieser Zeit während der Dienststunden im Stadtbauamt Leutkirch, Spitalgasse 1, Ebene 3, eingesehen werden.
Rechtswirksam seit 19.04.2013