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Allgäu

Bebauungsplan

Bebauungsplan Künkelinstraße

Für den Bereich an der Künkelinstraße wurde Ende der 1990er Jahre ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans begonnen. In der Zwischenzeit ist das Gebiet bebaut und ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist zur planungsrechtlichen Sicherung des Bestands notwendig.
Der Gemeinderat hat am 09.11.2015 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich aus Süden

Neubau Wendeanlage in der Künkelinstraße

Ziel der Planung war und ist es bis heute, auf den ehemaligen Gewerbeflächen an der Künkelinstraße zentrumsnahe Einzelhandels- und Gewerbeflächen zu entwickeln und für das umliegende Mischgebiet einen städtebaulich verträglichen Rahmen festzusetzen.

Da die Erschließung gesichert war, konnten sich an der Künkelinstraße ein Lebensmitteldiscounter, ein Getränkemarkt und zwei weitere Einzelhandelsgebäude welche derzeit von Textildiscountern genutzt werden ansiedeln. Um den bewilligten Bestand und auch neue Entwicklungen zu sichern, ist es erforderlich, den Bebauungsplanentwurf anzupassen. Da es sich nunmehr um eine Innentwicklung handelt wird der Bebauungsplan „Künkelinstraße“ in einem neuen Verfahren (beschleunigtes Verfahren nach § 13a, Innenentwicklung) aufgestellt.

Auf einen Umweltbericht wird verzichtet. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen dient und 20.000 m² bis weniger als 70.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden und die Vorprüfung des Einzelfalls nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben wird, die in der Abwägung nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB zu berücksichtigen wären.

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Gültigkeit
Rechtswirksam seit 28.07.2017
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