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Allgäu

Sitzung

Gemeinderatssitzung 01.03.2021

Sitzungstermin:
Mo, 01.03.2021
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Gremium:
Gemeinderat
Im Anschluss an die Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
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Sitzungsort
Festhalle Vorderansicht mit Beleuchtung
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Festhalle Leutkirch
Konrad-Adenauer-Platz 1
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
TOP 2
Zertifizierung der Stadt Leutkirch als Fairtrade-Town- Bewirkung eines Ratsbeschlusses

Beschluss:

Die Große Kreisstadt Leutkirch beschließt, an der Kampagne Fairtrade-Towns teilzunehmen und die Auszeichnung als Fairtrade-Town anzustreben. Mit diesem Beschluss verpflichtet sich die Stadt, bei allen Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel zu verwenden.
Um der Auszeichnung nachhaltig gerecht zu werden, wird die Stadt Leutkirch mit gutem Beispiel vorangehen und grundsätzlich im Rathaus, anderen kommunalen Einrichtungen und kommunalen Unternehmen nachhaltig und fair erzeugte und gehandelte Produkte verwenden und diese möglichst vor Ort zu beziehen. Die Arbeit der lokalen Steuerungsgruppe soll weiterhin unterstützt werden, indem die Verwaltung selbst auch eine(n) Vertreter*in dorthin entsendet.

TOP 3
Endausbau "Nannenbacher Weg" und "Zum Hochmoos" in Engerazhofen - Vor-stellung Ausbauplanung, Erläuterung rechtliche Situation Erschließungsbei-tragsveranlagung, Ausbaubeschluss gem § 125 (2) BauGB, Ermächtigung zur Vergabe, Widmung als Ortsstraße

Beschluss:

1) Der „Nannenbacher Weg“ wird, soweit er innerhalb des Geltungsbereichs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Engerazhofen liegt, dem öffentlichen Verkehr als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Straßengesetzes gewidmet.
 
2) Die Anlage „Zum Hochmoos“ wird abzweigend von der K 7906 bis auf Höhe des südlichen Grenzpunktes von Grundstück Flst.Nr. 2071/1, Zum Hochmoos 27, dem öffentlichen Verkehr als Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 2 Ziff. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Straßengesetzes gewidmet.
 
3) Es wird festgestellt, dass die Ausbauplanung der Erschließungsstraßen „Nannenbacher Weg“ und „Zum Hochmoos“ den Anforderungen des § 1 Abs. 4 – 7 BauGB entspricht. Dem Ausbau wird gemäß § 125 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
 
4) Das Stadtbauamt wird ermächtigt, die Erschließungsarbeiten „Nannenbacher Weg“ und „Zum Hochmoos“ auszuschreiben und den Auftrag in der Folge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
 
5) Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsplänen 2021-2023 und den Wirtschaftsplänen 2021-2023 bereitgestellt.

TOP 4
Gestattungsvertrag für die Fernwärmeversorgung im westlichen Stadtbereich und in der Innenstadt von Leutkirch

Beschluss:

Die Kraftwärmeanlagen GmbH und Co. Siebte Projekt-KG erhält von der Stadt Leutkirch die Gestattung zum Aufbau einer Fernwärmeversorgung im westlichen Stadtgebiet und im Innenstadtbereich. Die genaue Abgrenzung ist in der Karte dargestellt.

TOP 6
Anfragen, Anregungen und Anträge
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