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Allgäu
Ortsschild Leutkirch im Allgäu mit "Kunstleitpfosten"

Stadtnachricht

Landesfamilienpass 2024 ab sofort erhältlich


Landesfamilienpass 2023 ab sofort erhältlich

Die Auswahl ist auch in diesem Jahr breitgefächert und reicht vom „Porsche Museum“ in Stuttgart bis hin zum Freizeitpark „Ravensburger Spieleland“. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besichtigen. Unter den mehr als 140 spannenden Angeboten der Kooperationspartner ist sicherlich für jede Familie etwas dabei.

Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort kostenlos bei der Stadt Leutkirch in der Oberen Vorstadtstraße 1/1, im Fachbereich „Jugend, Soziales, Integration“ erhalten.

Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, den Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen beziehen. Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig.

Nach wie vor können bis zu fünf Erwachsene in den Pass eingetragen werden, wobei von den eingetragenen Personen immer nur zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses bei Ausflügen in Anspruch nehmen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten, um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der jeweiligen Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Ermäßigungen gelten.

Weitere Informationen zum Landesfamilienpass sowie eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Attraktionen finden Sie unter:

www.sm.baden-württemberg.de/landesfamilienpass

www.schloesser-und-gaerten.de

sowie bei der Stadt Leutkirch im Fachbereich „Jugend, Soziales, Integration“.

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