Migration / Ausländerbehörde
Ebene 3 | Zimmer 18
Stadtverwaltung Leutkirch (Historisches Rathaus)
Marktstraße 26
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Am Mittwoch und Freitag ist die Ausländerbehörde geschlossen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine Terminvereinbarung:www.leutkirch.de/termin
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Ausländerbehörde
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Ausländerbehörde
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Passersatz für Ausländer (Notreiseausweis) beantragen
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen