Die Briefwahl ermöglicht den Wahlberechtigten, die Wahl per Brief statt an der Wahlurne im Wahllokal durchzuführen.
Am bequemsten geht es, Briefwahl online zu beantragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von uns zugestellt.
Sofern Sie bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und Sie Bürger der Stadt Leutkirch im Allgäu sind, können Sie einen Wahlschein online beantragen.
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 26.04.2024 00:00 Uhr bis 04.06.2024 18:00 Uhr.
Hinweise:
Alternativ zum Onlineantrag können Sie den Wahlschein persönlich, durch eine andere Person (die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat) oder schriftlich beantragen.
Für den schriftlichen Antrag verwenden Sie, wenn möglich, Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an uns zurück. Sie können den Wahlschein auch per Fax an 07561 / 87-5400 , E-Mail an buergerbuero(at)leutkirch.de oder mündlich, bei der Europawahl per Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Sollte Ihnen Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer nicht vorliegen, können Sie den Wahlschein schriftlich beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift sowie die Anschrift an die die Wahlunterlagen übersandt werden sollen.
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 06.06.2024), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen. Für den Onlineantrag bitte die angegebene Frist beachten.