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Allgäu

Sitzung

Gemeinderatssitzung 19.04.2021

Sitzungstermin:
Mo, 19.04.2021
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Gremium:
Gemeinderat

Im Anschluss an die Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

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Sitzungsort
Festhalle Vorderansicht mit Beleuchtung
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Festhalle Leutkirch
Konrad-Adenauer-Platz 1
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
TOP 2
Freibad "Stadtweiher": Rückblick auf die Badesaison 2020 und Ausblick auf die Badesaison 2021

Beschluss:

1.      Der Rückblick auf die Badesaison 2020 wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Corona-Vorgehensweise wird, soweit keine weiteren Maßnahmen durch die Regierung vorgeschrieben werden, zugestimmt.

3.      Den Corona-Rabattpreisen der Saisonkarten wird zugestimmt.

4.      Der Vorverkauf wird, je nach Möglichkeit, wie in den Vorjahren organisiert. Frühbucher erhalten in einem 8-tägigen Zeitraum die Saisonkarten zum Vorverkaufspreis.

TOP 3
Satzung über die Festsetzung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage

Beschluss:

Dem Erlass beiliegender Satzung über die Festsetzung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage wird zugestimmt.

Der Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages am 20.06.2021 anlässlich eines Streetfood-Marktes wird zugestimmt. Die Verkaufsstellen dürfen im Stadtgebiet ohne Ortschaften in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

TOP 4
Erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu für das Haushaltsjahr 2021

Beschluss:

Die geänderte Haushaltssatzung 2021 der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu wird in der Fassung der Anlage erlassen.

TOP 5
Bestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss der Stadt Leutkirch im Allgäu für die Amtsperiode 2021 - 2023

Beschluss:

Dem von der Verwaltung in der Sachdarstellung gemachten Vorschlag über die Bestellung der künftigen Mitglieder des Gutachterausschusses wird zugestimmt.

TOP 6
Verkehrssituation Mohrenkreuzung / Straußenbrücke
- Alternative Verkehrsführungen


Beschluss:

- Die Verwaltung wird beauftragt, die Optimierung der beiden Lichtsignalanlagen zu planen und vorzubereiten, so dass diese mit Fertigstellung des Brückenbaus an der Mohrenkreuzung umgesetzt werden kann.

-  Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, den LKW-Verkehr auszulagern, und mit entsprechenden Zahlen und dem Konzept mit dem Land in Verhandlung zu treten.

-  Planfall 4 wird erprobt und eine Einbahnstraße in der Unteren Grabenstraße von Süd nach Nord umgesetzt. Die Verwaltung gibt nach spätestens drei Monaten einen Zwischenbericht über das Ergebnis der Erprobung und die Auswirkungen auf andere Straßen und Gebiete.

TOP 7
Beauftragung Architekturbüro, Neubau Kindergarten St. Vincenz

Beschluss:

Der Gemeinderat schließt sich dem Votum und der Empfehlung des Preisgerichtes an und stimmt der Beauftragung des Architekturbüro Feuerstein Hammer Pfeiffer Architekten aus Lindau mit der weiteren Planung zu.

Die Bearbeitung wird stufenweise freigegeben und umfasst zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagen, Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung). Die stufenweise Beauftragung aller Leistungsphasen wird perspektivisch angestrebt und soll durch das Verwaltungszentrum der Diözese und das Bischöfliche Ordinariat vertraglich abgestimmt und vorbereitet werden.

Die Stadt Leutkirch beteiligt sich mit 80% an den Baukosten die den Kindergartenneubau betreffen.

Wie bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 21.09.2020 beschlossen, wird der städtische Gesamtzuschussbetrag in Höhe von 1.800.000 Euro (pro Gruppe 900.000 Euro) gedeckelt. Eventuelle Fördergelder werden angerechnet und vermindern den städtischen Zuschuss.

TOP 8
Neubau eines Kindergartens im Stadtgebiet - Standortentscheidung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Neubau eines Kindergartens am dargestellten Standort im Ströhlerweg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung des Kindergartens weiter zu führen. Die weiteren Planungen werden dem Gemeinderat vorgelegt.

TOP 9
Bebauungsplan "Diepoldshofen - Wittum II" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu - Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

1.         Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 1a) berücksichtigt.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes „Diepoldshofen – Wittum II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 09.11.2020 wird gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

TOP 11
Anfragen, Anregungen und Anträge
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