Gemeinderatssitzung 28.07.2020
Beschluss:
Die Stadt Leutkirch folgt dem Besetzungsvorschlag des Regierungspräsidiums durch Herrn Christoph Groß als Schulleiter der Don-Bosco-Schule.
Leutkirch im Allgäu
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Vorlage 116/2020 vom 28.07.2020
Beschluss:
Herrn Martin Waizenegger wurde zum Ersten Stv. Kommandanten und Herrn Wilhelm Münz wurde zum Zweiten Stv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Leutkirch im Allgäu gewählt.
Beschluss:
Die Beauftragung der Erneuerung der Maschinentechnik der Fällmittelstation im Rahmen des Umbaus der Grünsalzanlage wird durch das Stadtbauamt an die Firma Conaqua Wassertechnik GmbH aus Röthenbach erfolgen.
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Vorlage 126/2020 vom 28.07.2020
- 126/2020 -Anlage
Beschluss:
Die Schülerbetreuung e.V. erhält für das Jahr 2020 Zuwendungen in Höhe von 220.000 Euro. Für das Jahr 2021 ist ein Betrag von 330.000 Euro im städtischen Haushalt einzuplanen. Die Räumlichkeiten im Vinzentiushaus können unbefristet gemietet werden.
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Vorlage 119/2020 vom 28.07.2020
- 119/2020 -Anlage
Beschluss:
1. Vorbehaltlich der Gewährung einer LEADER-Förderung wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt „Familienfreundlicher Erlebnisweg auf dem ehemaligen Bahndamm“ umzusetzen.
2. Der Bereitstellung der Mittel in Höhe der errechneten Projektkosten in 2020 = 66.548,50 Euro brutto wird zugestimmt.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
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Vorlage 123/2020 vom 28.07.2020
- 123/2020 - Anlage 1
- 123/2020 - Anlage 2
- 123/2020 - Anlage 3
Beschluss:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen, wie in Anlage 1 aufgeführt, berücksichtigt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.07.2020 wird gebilligt und nach § 4a Abs.3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden.
3. Es wird die Ergänzung aufgenommen, dass pro angefangene 100 Quadratmeter Grundstücksfläche ein Quadratmeter blütenreiche extensive Blütenfläche für den Artenschutz bei Insekten mit eingefügt wird. Ebenfalls wird ergänzt, dass die öffentlichen Grünflächen bis zu 50% im Sinne einer insektenfreundlichen Blühmischung bepflanzt werden.
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die erneute öffentliche Ausle-gung
Sämtliche Anlagen finden Sie unter :www.leutkirch.de/de/Leben/Bauen-Umwelt/Stadtplanung/Bebauungsplaene/Bebauungsplan?view=publish&item=landUsePlan&id=1008
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Vorlage 122/2020 vom 28.07.2020
- 122/2020 - Anlage 1
- 122/2020 - Anlage 2
- 122/2020 - Anlage 3
Beschluss:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen, wie in Anlage 1 aufgeführt, berücksichtigt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans mit seinen örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 10.07.2020 wird gebilligt und nach § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden.