Gemeinderatssitzung 07.12.2020
-
Vorlage 183/2020 vom 07.12.2020
Beschluss:
1. Der Baubeschluss zur Herstellung der Rad- und Gehwegunterführung wird wie dargestellt gefasst.
2. Das Stadtbauamt wird ermächtigt, den Bau der Rad- und Gehwegunterführung L319 bei Herlazhofen nach Vorlage des LGVFG-Förderbescheids durch das RP Tübingen an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Dobler GmbH & Co. KG aus Lindenberg, zu vergeben.
3. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2021 und den Wirtschaftsplänen 2021 bereitgestellt.
-
Vorlage 184/2020 vom 07.12.2020
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Maßnahmenträger mit den dargestellten Regelungen abzuschließen.
-
Vorlage 185/2020 vom 07.12.2020
Beschluss:
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 1) berücksichtigt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Laustanne 2“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 16.04.2020 wird gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Aufhebung des früheren Aufstellungsbeschlusses und erneuter Aufstellungsbe-schluss
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
-
Vorlage 186/2020 vom 07.12.2020
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Heidrain“ vom 22.09.2014.
2. Der Gemeinderat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Heidrain“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) für den im Lageplan vom 18.11.2020 dargestellten Bereich.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung wird durchgeführt.
-
Vorlage 187/2020 vom 07.12.2020
Beschluss:
1. Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu gewährt der Kunstschule Sauterleute e. V. für die Jahre 2021 und 2022 einen jährlichen Zuschuss zu den pädagogischen Personalkosten in Höhe von maximal je EUR 10.000/Jahr.
2. Die Kunstschule Sauterleute e. V. legt der Stadtverwaltung Leutkirch (Fachbereich 14) jeweils zum 31. März Abrechnungen der Vorjahre vor, aus denen sich der Zuschussbedarf ableiten lässt.
3. Die Kommunalen Zuschüsse zu den pädagogischen Personalkosten von jeweils EUR 10.000,- /Jahr werden in die Haushalte 2021 und 2022 eingestellt.