Gemeinderatssitzung 02.12.2019
Eingang hinter dem Gebäude
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
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Vorlage 190/2019 vom 02.12.2019
Beschluss:
Die Beauftragung für die Thermische Klärschlammverwertung soll durch das Stadtbauamt an die Firma Hans Schmid GmbH aus Amtzell erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Henle, eine Entscheidung zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Mitteln für das Baugebiet Obstwiesen 2. BA zu treffen.
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der dritten förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
- Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss
Die Anlagen zur Sitzungsvorlage sind, aufgrund der Dateigröße, nicht online abrufbar. Bei Interesse können diese gerne bei der Geschäftsstelle des Gemeinderats eingesehen werden.
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Vorlage 194/2019 vom 02.12.2019
Beschluss:
Dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Leutkirch – Aichstetten – Aitrach wird empfohlen:
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu beschließen.
2. Den Änderungen in Plan und Text, sowie dem gesonderten Umweltbericht zuzustimmen.
3. Den überarbeiteten Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 in der Fassung vom 15.11.2019 zu billigen und verkürzt nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Flächennutzungsplans vorgebracht werden.
Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
Die Anlagen zur Sitzungsvorlage sind, aufgrund der Dateigröße, nicht online abrufbar. Bei Interesse können diese gerne bei der Geschäftsstelle des Gemeinderats eingesehen werden.
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Vorlage 192/2019 vom 02.12.2019
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Holzhof Unterzeil“ in der Fassung vom 15.11.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.11.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
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Vorlage 195/2019 vom 02.12.2019
Beschluss:
1. Für den im Vorentwurf vom 15.11.2019 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss
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Vorlage 196/2019 vom 02.12.2019
- 196/2019 - Anlage 1
- 196/2019 - Anlage 2a
- 196/2019 - Anlage 2b
- 196/2019 - Anlage 3
- 196/2019 - Anlage 4.0
- 196/2019 - Anlage 4.1
- 196/2019 - Anlage 4.2
- 196/2019 - Anlage 4.3
- 196/2019 - Anlage 4.4
- 196/2019 - Anlage 4.5
- 196/2019 - Anlage 4.6
- 196/2019 - Anlage 5.1
- 196/2019 - Anlage 5.2
- 196/2019 - Anlage 5.3
- 196/2019 - Anlage 5.4
- 196/2019 - Anlage 6
- 196/2019 - Anlage 7
- 196/2019 - Anlage 8
- 196/2019 - Anlage 9
Beschluss:
Die Entwurfsvariante 2 (Anlage 2b) des Bebauungsplans „Ströhlerweg“ in der Fassung vom 15.11.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 15.11.2019 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
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Vorlage 197/2019 vom 02.12.2019
- 197/2019 - Anlage
Beschluss:
Der Jahresbericht für 2018/2019 der Datenschutzbeauftragten wird zur Kenntnis genommen.