Gemeinderatssitzung 11.11.2019
Eingang hinter dem Gebäude
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
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Vorlage 179/2019 vom 11.11.2019
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Projektstand zur Kenntnis.
Die Umsetzung der Maßnahmen „Teilentschlammung Lanzenhofer Weiher“ und „Wasserbüffelbeweidung Stadtweiher“ werden befürwortet.
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Vorlage 169/2019 vom 11.11.2019
- 169/2019 - Anlage 1
Beschluss:
Die 3. Änderungssatzung zur Sanierungssatzung vom 13.07.2009, geändert durch 1. Änderungssatzung vom 08.12.2014 und 2. Änderungssatzung vom 12.10.2015 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Nr. 169/2019) wird beschlossen.
- Vorstellung des Ergebnisses der Vorbereitenden Untersuchungen
- Beschluss der Sanierungssatzung
- Beschluss der Förderrichtlinie
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Vorlage 162/2019 vom 11.11.2019
- 162/2019 - Anlage 1
- 162/2019 - Anlage 1a
- 162/2019 - Anlage 2
- 162/2019 - Anlage 3
Beschluss:
1. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Das von der KE im Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen als Ergebnis dargestellte
Maßnahmen- und Neuordnungskonzept wird die Grundlage für die Sanierungsdurchführung bilden. Es wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Entlang der Eschach“
in Leutkirch wird entsprechend Anlage 1 beschlossen. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes entspricht weitgehend der bisherigen Antragstellung.
4. Die Sanierung „Entlang der Eschach“ in Leutkirch wird unter Anwendung der besonderen
sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB im umfassenden Verfahren
durchgeführt.
5. Die Sanierung soll bis zum 31.12.2028 durchgeführt werden.
6. Die kommunalen Förderrichtlinien der Stadt Leutkirch für das Sanierungsgebiet „Entlang
der Eschach“ werden entsprechend der Anlage 2 beschlossen.
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Vorlage 180/2019 vom 11.11.2019
- 180/2019 - Anlage 1
- 180/2019 - Anlage 2
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht der Integrationsbeauftragten zur Kenntnis.
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Vorlage 186/2019 vom 11.11.2019
Beschluss:
1) Die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 33.000,- € für den Umbau des Chemieraums in der Realschule werden bewilligt (Haushaltsstelle 2210-940000.116).
2) Die Deckung erfolgt durch
a) Nicht mehr benötigte Mittel für die Sanierung Chemieraum Adenauerplatz,
HH-Stelle 2151-940000.114: 5.500,- €
b) Nicht benötigte Mittel für Neuverkabelung Schulverwaltungsnetz Don-Bosco-Schule,
HH-Stelle 2700-940000.120: 7.500,- €
c) Nicht benötigte Mittel für die Klassenzimmeraufteilung Don-Bosco-Schule,
HH-Stelle 2700-940000.121: Übertragung 20.000,- €
Bildung einer Abrechnungseinheit im Rahmen der Erschließungsbeitragsveranlagung
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Vorlage 186/2019 vom 11.11.2019
Beschluss:
Im Rahmen der Erschließungsbeitragsveranlagung werden im Baugebiet Öschweg ll die noch
herzustellenden Erschließungsstraßen gemäß § 37 Abs. 3 KAG zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst.
Bildung einer Abrechnungseinheit im Rahmen der Erschließungsbeitragsveranlagung
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Vorlage 158/2019 vom 11.11.2019
Beschluss:
Im Rahmen der Erschließungsbeitragsveranlagung werden im Baugebiet Hinznanger Straße lll.
Änderung die noch herzustellenden Erschließungsstraßen gemäß § 37 Abs. 3 KAG zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst.
Neuaufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetz-buch (BauGB)
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Vorlage 178/2019 vom 11.11.2019
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergschmid“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Bergschmid“ im sog. Beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Neuaufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetz-buch (BauGB)
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Vorlage 155/2019 vom 11.11.2019
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Urlau – Ehemalige Bahnlinie I“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Urlau – Ehemalige Bahnlinie I“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren
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Vorlage 182/2019 vom 11.11.2019
- 182/2019 - Anlage 1
- 182/2019 - Anlage 2
- 182/2019 - Anlage 3
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Öschweg II – 1. Änderung“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Gegenstand der Änderung sind
- Anpassung der Erschließungsplanung im Bereich Öschweg
o Übernahme der Planung zum Kreisverkehr
o Änderungen der Gehwegeführungen
o Verlegung Umspannstation
o Festsetzung neue Versickerungsmulde (siehe Ziffer 1.11)
- Änderung Nutzungsschablone zu den geplanten Kettenhäusern – Streichung der Festsetzung
Hausgruppen (siehe Ziffer 1.4)
- Ergänzung fehlende Zuordnung einer Nutzungsschablone bei Grundstück Nr. 14, 19, 1, 26
- Innerhalb der Ringerschließung – Anpassung der künftigen Straßenränder
- Textliche Ergänzung zu „abweichende“ Bauweise (siehe Ziffer 1.4.4)
- Ergänzungen von Firstrichtungen
- Im Anschlussbereich zur Kreisstraße
o Rückbehalt von öffentlichen Flächen für möglichen künftigen Kreisverkehr
- Nachrichtliche Darstellung geplantes Versickerungsbecken westlich der Kreisstraße
- Redaktionelle Anpassungen
- Änderung örtliche Bauvorschrift Punkt 4.3 Farbton grau und anthrazit als Dacheindeckung
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.