Gemeinderatssitzung 21.10.2019
Eingang hinter dem Gebäude
88299 Leutkirch im Allgäu
Stadtteil: Leutkirch
-
Vorlage 150/2019 vom 21.10.2019
- 150/2019 - Anlage
Beschluss:
1. Der Kulturverein Larifari e. V. erhält für die Jahresprogramme 2020 und 2021 einen Barzuschuss von jeweils maximal 9.000 Euro. Die Mittel werden in die Haushalte 2020 und 2021 eingestellt.
2. Die Stadt Leutkirch überlässt dem Kulturverein Larifari e. V. den Bocksaal für Kleinkunst- und Musikveranstaltungen miet- und nebenkostenfrei.
-
Vorlage 156/2019 vom 21.10.2019
- 156/2019 - Anlage
Beschluss:
1. Der Neufassung des Vertrages zwischen der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu und der
Heimatpflege Leutkirch e. V. über die Betreuung der Museen im Bockgebäude, im Leprosenhaus und des Glasmuseums Schmidsfelden wird zugestimmt. Der neu gefasste Vertrag ersetzt den Vertrag zwischen der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu und der Heimatpflege Leutkirch e. V. in der Fassung vom 5. April 2001 sowie den Nachtrag zu diesem Vertrag vom 05.11.2009.
2. Der Vertrag tritt am 1. November 2019 in Kraft.
-
Vorlage 165/2019 vom 21.10.2019
Beschluss:
Der Auftrag für die Lieferung eines Radladers soll an die Firma Aicheler aus Stockach erteilt werden.
-
Vorlage 164/2019 vom 21.10.2019
- 164/2019 - Anlage 1
- 164/2019 - Anlage 2
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Gebührenänderung sowie der Neufassung der Satzung für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte zu.
Behandlung der Stellungnahmen und Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
-
Vorlage 161/2019 vom 21.10.2019
- 161/2019 - Anlage 1
- 161/2019 - Anlage 2a
- 161/2019 - Anlage 2b
- 161/2019 - Anlage 3
- 161/2019 - Anlage 4
- 161/2019 - Anlage 5
- 161/2019 - Anlage 6
- 161/2019 - Anlage 7
- 161/2019 - Anlage 8a
- 161/2019 - Anlage 8b
- 161/2019 - Anlage 8c
- 161/2019 - Anlage 8d
Beschluss:
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 1) berücksichtigt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Storchengärten“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 01.10.2019 werden gebilligt und nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden.
Neuaufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
-
Vorlage 154/2019 vom 21.10.2019
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Merazhofen Bergblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Bebauungsplan „Merazhofen Bergblick“ im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
-
Vorlage 160/2019 vom 21.10.2019
- 160/2019 - Anlage
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
-
Vorlage 153/2019 vom 21.10.2019
Beschluss:
Dem TC Leutkirch wird gestattet, mit der Tilgung des zinslosen Darlehens erst im Dezember 2022 zu beginnen und dieses mit 5 Jahresraten von 20.000 € bis 2026 zu tilgen.
Im Anschluss an die Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.