SEPA - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
SEPA – Single Euro Payments Area:
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa
SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Neben den 27 EU-Staaten nehmen noch Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco teil.
Mit SEPA wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) einsetzen.
Um eine zuverlässige und schnelle Zahlungsverkehrsabwicklung zu ermöglichen, wurden europaweit einheitliche Kundenkennungen für SEPA-Zahlungen festgelegt: IBAN und BIC.
IBAN steht für „International Bank Account Number“, ist die internationale Bankkontonummer und löst die bisherige Kontonummer ab.
BIC steht für „Business Identifier Code“, ist die internationale Bankleitzahl und löst die bisherige Bankleitzahl ab. Ihre IBAN und den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.
Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?
Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungspflichtige ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.
SEPA-Lastschriftmandate sind nur im Original und mit Originalunterschrift gültig, somit können mit E-Mail und Fax übermittelte Lastschriftmandate nicht angenommen werden.
Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?
Ein SEPA-Lastschriftmandat gilt unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen bzw. maximal 36 Monate nach der letzten Lastschrift.
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