Plakatieren, Plakatiergenehmigung
Das Anbringen von Plakaten und Werbung im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
Wenn Sie Plakatieren wollen, das heißt in irgend einer Form Plakate oder ähnliches, insbesondere auch sonstige zu Werbezwecken dienende Gegenstände (zum Beispiel Banner) zeitlich befristet im öffentlichen Straßenraum oder auf öffentlichen Flächen anbringen/aufstellen wollen, bedarf dies der vorherigen Genehmigung. Wenden Sie sich daher vorab rechtzeitig an die zuständige Stelle bei der Stadtverwaltung.
- Die Genehmigung wird jeweils für eine bestimmte Anzahl von Plakaten erteilt.
- Plakate werden durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung genehmigt.
- Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Plakatiertermin zu stellen.
- DIe Plakatierdauer beträgt maximal 4 Wochen – 3 Wochen vor der Veranstaltung, 1 Woche danach.
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Öffentliche Ordnung, ÖPNV, Märkte
Die zuständige Behörde entscheidet über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie prüft insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf die widmungsgemäße Nutzung der Straße. Wesentlich ist dabei, ob
- die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt
- die Fußgänger oder Anwohner beeinträchtigt werden
- das Stadtbild beeinträchtigt wird.
Den Antrag auf Plakatierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Die Plakatiergenehmigung wird zeitlich auf maximal 4 Wochen begrenzt und widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
DIN A1
30 Stück = 24 Euro
60 Stück = 36 Euro
DIN A0
30 Stück = 24 Euro