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Allgäu

Dienstleistung

Fischereischein beantragen

Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres. Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten. Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

  • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
  • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
  • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
  • Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

Fischereischein auf Lebenszeit für 1, 5, oder 10 Jahre

  • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Vorbereitungslehrgänge

Auskunft bei Fischereiverein Leutkirch e.V.

Frank Scherer
Kopfhausstraße 8
88299 Leutkirch im Allgäu
Telefon 07561 9824573

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Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Passbild
  • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung
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Kosten/Leistung

Gebühren für Fischereischeine

Fischereischein Gebühren Fischerei-abgabe Gesamtkosten
Jugendfischereischein

(einmalig)

 4,70 Euro 4,70 Euro
Fischereischein auf Lebenszeit
erstmalig
10,50 Euro
1 Jahr 12,00 Euro 22,50 Euro
5 Jahre 60,00 Euro 70,50 Euro
10 Jahre 120,00 Euro 130,50 Euro
weitere Einziehung der Fischereiabgabe bei „Verlängerung“ nach Ablauf der Jahre, für die
Fischereiabgabe bezahlt wurde
1 Jahr 5,80 Euro 12,00 Euro 17,80 Euro
5 Jahre 5,80 Euro 60,00 Euro 65,80 Euro
10 Jahre 5,80 Euro 120,00 Euro 125,80 Euro
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Zugehörigkeit zu
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