Fischereischein beantragen
Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres. Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten. Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.
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Öffentliche Ordnung, ÖPNV
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
- Sie dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit für 1, 5, oder 10 Jahre
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Vorbereitungslehrgänge
Auskunft bei Fischereiverein Leutkirch e.V.
Frank Scherer
Kopfhausstraße 8
88299 Leutkirch im Allgäu
Telefon 07561 9824573
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Prüfung
Gebühren für Fischereischeine
Fischereischein | Gebühren | Fischerei-abgabe | Gesamtkosten |
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Jugendfischereischein
(einmalig) |
4,70 Euro | 4,70 Euro | |
Fischereischein auf Lebenszeit erstmalig |
10,50 Euro | ||
1 Jahr | 12,00 Euro | 22,50 Euro | |
5 Jahre | 60,00 Euro | 70,50 Euro | |
10 Jahre | 120,00 Euro | 130,50 Euro | |
weitere Einziehung der Fischereiabgabe bei „Verlängerung“ nach Ablauf der Jahre, für die Fischereiabgabe bezahlt wurde |
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1 Jahr | 5,80 Euro | 12,00 Euro | 17,80 Euro |
5 Jahre | 5,80 Euro | 60,00 Euro | 65,80 Euro |
10 Jahre | 5,80 Euro | 120,00 Euro | 125,80 Euro |