Elektronische Arbeitsmarktzulassung: Vorabzustimmungen der BA jetzt auch digital möglich
Die Arbeitsmarktzulassung ist ein Teil des Visumsprozesses, den Personen aus Drittstaaten durchlaufen müssen, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Die BA entscheidet über ihre Zulassung zum Arbeitsmarkt. Dazu wird sie im Regelverfahren von den Visastellen oder den Ausländerbehörden eingeschalten. In bestimmten Fällen kann die BA aber bereits vorab prüfen - also bevor eine Person ein Visum beantragt, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllt sind. Diese Prüfung beantragt die künftige Arbeitgeberin bzw. der künftige Arbeitgeber. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die BA eine sogenannte Vorabzustimmung.
Bisher versandten Arbeitgeber die Vorabstimmung per Post an die Person, die sie einstellen möchten. Auf dem Postweg in das Herkunftsland der ausländischen Fachkraft ging aber nicht nur oftmals das Original verloren. Der postalische Versand dauert manchmal auch mehrere Wochen.
Auch hat die Zahl der Arbeitsmarktzulassungen in den vergangenen Jahren zugenommen. So wurden mehr Zustimmungen für Menschen im Kontext von Flucht und Asyl erteilt. Aber auch andere Zugangswege, wie die Aufnahme einer Ausbildung in Deutschland oder die Regelungen im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung, haben die Zustimmungen und damit den administrativen Aufwand für die BA steigen lassen. Um diese Herausforderungen zu stemmen, braucht es einen behördenübergreifenden Digitalisierungsschub.
Der neue eService der elektronischen Arbeitsmarktzulassung verspricht nun Abhilfe. Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales der BA: „Mit den Arbeitsmarktzulassungen unterstützen wir die Fachkräfteeinwanderung und schützen zugleich die Standards am deutschen Arbeitsmarkt, indem wir Gehälter und Arbeitsbedingungen prüfen. Jährlich entscheiden wir über rund 450.000 Arbeitsmarktzulassungen. Der neue eService ist auch unser Beitrag dazu, den digitalen behördlichen Datenaustausch noch weiter voranzutreiben. Dadurch tragen wir entscheidend zur weiteren Entbürokratisierung der Visaverfahren bei.“
Stefan Latuski, CIO der BA: „Mit dem neu gestalteten digitalen Service und der dazu gehörigen Bearbeitungssoftware geht die BA einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Automatisierung. Nur wenn alle beteiligten Partner und Behörden – ob Ausländerbehörden, Visastellen, Ausländerzentralregister und die BA – an einem Strang ziehen, kann ein sicherer und vor allem, schneller Datenaustausch gelingen. Hier wollen wir aber nicht Halt machen: Es gibt noch viele weitere Prozesse und Abstimmungsverfahren, die sich digital gestalten lassen. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung, den Willen aller Beteiligten und das Mitwirken des Gesetzgebers schaffen wir weitere Schritte in Richtung papierlose behördenübergreifende Zusammenarbeit.“
Bis einschließlich Juni 2024 versendet die BA die Vorabzustimmung noch postalisch an den Arbeitgeber. Ab Juli 2024 steht das Dokument dann nur noch, sofern es die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber wünscht, über ihr bzw. sein BA-Konto online zur Verfügung. Aber auch bei der postalischen Vorabzustimmung reicht es jetzt schon aus, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hiervon eine Kopie erhält und beispielsweise per Mail versendet.